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Bürgergeld
27.04.2024

Bürgergeld und Miete 2024: So viel übernimmt das Jobcenter in den größten Städten

Die Obergrenzen für die Miete, die vom Jobcenter übernommen werden, hängen auch von der jeweiligen Stadt ab.
Foto: Kira Hofmann, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild (Symbolbild)

Wie hoch die Miete sein darf, damit das Jobcenter sie übernimmt, hängt davon ab, in welcher Stadt man wohnt. Wir haben Ihnen die Richtwerte für die zehn größten Städte Deutschlands herausgesucht.

Wer Bürgergeld bezieht, bekommt nicht nur monatlich das Geld auf's Konto überwiesen. Das Jobcenter übernimmt in der Regel auch die Miete. Allerdings kommt es darauf an, ob diese auch angemessen sind.

Dafür hat jede Stadt gewisse Obergrenzen oder Richtwerte, die als angemessene Wohnkosten angesehen werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um die Bruttokaltmiete. Das sind die Kosten für die reine Miete sowie die Betriebskosten. Heizkosten sind darin nicht enthalten.

Und je nach Stadt unterscheiden sich die Höhen der angemessenen Mieten, die vom Jobcenter übernommen werden. Wie hoch die Miete tatsächlich sein darf, hängt jedoch vom individuellen Fall ab und sollte mit dem Jobcenter abgeklärt werden, noch bevor der Mietvertrag unterschrieben wird.

In diesem Artikel finden Sie die aktuellen Richtwerte und Obergrenzen der größten deutschen Städte (gemessen an der Einwohnerzahl).

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Berlin

Die Hauptstadt liegt an der Spitze der Einwohnerzahlen: dem Statistischen Bundesamt zufolge lebten 2022 rund 3,755 Millionen Menschen in Berlin. Das Jobcenter Berlin Mitte gibt auf seiner Website Auskunft über die Richtwerte der "AV Wohnen" bei der Bruttokaltmiete für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 449,00 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 494,00 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 543,40 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 598,00 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 668,80 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 736,00 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 772,40 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 828,00 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 903,72 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 994,50 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 106,32 Euro. Beim "sozialen Wohnungsbau" liegt der Wert bei 117,00 Euro.

Es gibt jedoch verschiedene Ausnahmen, bei denen Zuschläge auf diese Richtwerte gerechnet werden. Beispielsweise dann, wenn ansonsten Wohnungslosigkeit droht. Auskunft über die Kostenübernahme erhalten Betroffene beim jeweilig zuständigen Jobcenter.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Hamburg

Mit rund 1,89 Millionen Menschen ist Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands. Auf der offiziellen Website der Hansestadt informiert das Sozialamt darüber, wie hoch die angemessenen Mieten für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger sind (Stand April 2024):

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 573,00 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 693,60 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 813,00 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 980,10 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 1.361,85 Euro.
  • Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1.545,60 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 193,20 Euro.

Zudem weist die Stadt Hamburg darauf hin, dass sich die Grenze auch durch Zuschläge erhöhen kann. Diese hängen jedoch vom jeweiligen Stadtteil oder der jeweiligen Lebenssituation ab.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in München

München ist die drittgrößte Stadt des Landes - aber auch die teuerste. Deshalb übernimmt das Jobcenter hier vergleichsweise sehr hohe Kosten für die Miete bei leistungsberechtigten Sozialhilfeempfängern. Diese wurden zum 1. Januar 2024 angepasst und sind ebenfalls auf der offiziellen Website der Stadt München einsehbar:

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 849,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.092,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.286,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.569,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.939,00 Euro.
  • Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 2.188,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 310,00 Euro gewährt.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Köln

Auch in Köln übernimmt das Jobcenter die Miete für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger. Auf der Website des Jobcenters Köln können die Angemessenheitsgrenzen sowie mögliche Zuschläge eingesehen werden (Stand April 2024).

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 651,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 788,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 939,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 95 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.095,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 110 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.251,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 158,00 Euro gewährt.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Frankfurt am Main

Zum 1. Januar 2024 wurden auch in Frankfurt am Main die Mietobergrenzen angepasst. Diese sind auf der Website des Jobcenter Frankfurt öffentlich einsehbar. Folgende Angemessenheitsgrenzen gelten bei der Miete in Frankfurt am Main:

  • Bei einer Person beträgt die Angemessenheitsgrenze 691 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 792 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 941 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1.095 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1.251 Euro.
  • Bei sechs Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1.408 Euro.
  • Bei sieben Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1.566 Euro.
  • Bei acht Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1.723 Euro.
  • Bei neun Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 1.880 Euro.
  • Bei zehn Personen beträgt die Angemessenheitsgrenze 2.038 Euro.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Stuttgart

Die Kesselstadt Stuttgart hat ebenfalls entsprechende Obergrenzen für die Miete erstellt. Dabei gibt es auch eine ungefähre Quadratmeterzahl zur Orientierung. Diese werden auf der Website der Stadt Stuttgart veröffentlicht.

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 45 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 566,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 670,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 780,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 923,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.045,00 Euro.
  • Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.300,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 162,50 Euro gewährt.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Düsseldorf

Mit rund 629 Tausend Einwohnern (Stand 2022) ist Düsseldorf auf Platz sieben der größten Städte in Deutschland. Auf der offiziellen Website der Stadt sind die Mietrichtwerte für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger dargestellt.

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 528,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 65 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 610,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 750,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 95 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 969,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 110 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.273,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 174,00 Euro gewährt.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Leipzig

In Leipzig sind die Mietrichtwerte nicht ganz so hoch, wie im Rest des Landes. Allerdings sind auch die Durchschnittsmieten in der sächsischen Stadt geringer als im Vergleich zu anderen Großstädten. Auf der Website der Stadt Leipzig sind folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete für Personen ohne gesundheitliche Einschränkungen angegeben:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 345,79 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 450,00 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 586,63 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 671,44 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 753,54 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 79,33 Euro.

Übrigens: Wer Bürgergeld beziehen will und einen Minijob hat, muss bestimmte Regeln beachten. Dafür gibt es die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Dortmund

Auf Platz 9 der größten Städte Deutschlands liegt Dortmund. Das Jobcenter Dortmund gibt auf seiner Website Auskunft über die die Angemessenheitsgrenzen bei der Miete. Außerdem gibt es dort auch einen Mietpreisrechner. Das sind die Richtwerte für die Mieten für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 530,00 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 650,00 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 800,00 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 950,00 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 1.220,00 Euro.
  • Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1.300,00 Euro.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Essen

Mit Essen auf Platz zehn ist Nordrhein-Westfalen das Bundesland mit den meisten Großstädten in der bundesweiten Top 10. Und auch diese Stadt hat zum 1. Januar 2024 die Obergrenzen erhöht. Für leistungsberechtigte Sozialhilfeempfänger informiert die Stadt auf ihrer Website, wie hoch die Miete in etwa ausfallen darf:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 436,00 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 549,25 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 681,60 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 821,75 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 973,50 Euro.
  • Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1.069,20 Euro.
  • Bei sieben Personen beträgt der Richtwert 1.158,30 Euro.
  • Bei acht Personen beträgt der Richtwert 1.229,20 Euro.
  • Bei neun Personen beträgt der Richtwert 1.267,50 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 84,50 Euro.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Bremen

Platz 11 der größten deutschen Städte belegt die Hansestadt Bremen. Wie hoch die Miete hier für Bürgergeld-Empfangende sein darf, kann auf der Website des Jobcenters Bremen eingesehen werden:

  • Bei einer Person beträgt der Richtwert 537 Euro.
  • Bei zwei Personen beträgt der Richtwert 560 Euro.
  • Bei drei Personen beträgt der Richtwert 696 Euro.
  • Bei vier Personen beträgt der Richtwert 789 Euro.
  • Bei fünf Personen beträgt der Richtwert 973 Euro.
  • Bei sechs Personen beträgt der Richtwert 1074 Euro.
  • Bei sieben Personen beträgt der Richtwert 1175 Euro.
  • Für jede weitere Person gibt es zusätzlich 101 Euro.

Für teurere Stadtteile gewährt das Jobcenter Bremen einen "Wohnzuschlag" von zwölf Prozent. Diesen gibt es in den Bremer Stadtteilen Blockland, Borgfeld, Findorff, Horn-Lehe, Mitte, Neustadt, Oberneuland, Obervieland, Östliche Vorstadt, Schwachhausen, Seehausen und Strom.

Bürgergeld: Mietobergrenzen in Konstanz 

Konstanz gehört zwar nicht zu den größten Städten Deutschlands – doch mit rund 85 Tausend Einwohnern ist es die größte Stadt am Bodensee. Auf der Website gibt das Jobcenter Auskunft, wie hoch die Mietobergrenzen in Konstanz und den umliegenden Orten sind. Für die Stadt Konstanz gelten folgende Mietobergrenzen:

  • Bei einer Person mit einer Wohnungsgröße von 45 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 533,00 Euro.
  • Bei zwei Personen mit einer Wohnungsgröße von 60 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 654,00 Euro.
  • Bei drei Personen mit einer Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 786,00 Euro.
  • Bei vier Personen mit einer Wohnungsgröße von 90 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 921,00 Euro.
  • Bei fünf Personen mit einer Wohnungsgröße von 105 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.066,00 Euro.
  • Bei sechs Personen mit einer Wohnungsgröße von 120 Quadratmetern liegt die Angemessenheitsgrenze bei 1.220,00 Euro.
  • Für jede weitere Person werden zusätzlich 15 Quadratmeter sowie 154,00 Euro gewährt.