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  3. Bürgergeld: Wie hoch ist das Bürgergeld für eine Person?

Bürgergeld
17.04.2024

Wie hoch ist das Bürgergeld für eine Person?

Wer Bürgergeld bezieht, hat meist nicht viel Geld, aber wie hoch ist die Sozialleistung für eine Einzelperson eigentlich?
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Nicht jede Person, die Bürgergeld bezieht, bekommt den gleichen Betrag. Wie viel Geld eine Einzelperson bekommen kann, lesen Sie hier.

Wer in Deutschland arbeitslos, aber erwerbsfähig und dabei hilfebedürftig ist, hat seit dem 1. Januar 2023 Anspruch auf Bürgergeld. Auch Menschen, deren Einkommen so niedrig ist, dass sie ihren Lebensunterhalt damit nicht bestreiten können, können Bürgergeld beziehen. Die Sozialleistung hat das frühere Hartz IV abgelöst und ist eine Leistung zur Grundsicherung, die das Existenzminimum absichern soll. 

Ausgezahlt wird das Bürgergeld an die Berechtigten laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom örtlichen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit. Wie viel Geld Bezieherinnen und Bezieher genau bekommen, ist von Fall zu Fall unterschiedlich, aber wie viel kann eine einzelne Person bekommen, wenn sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt? 

Wie viel Bürgergeld kann eine einzelne Person bekommen?

Grundsätzlich erhalten Personen, die Anspruch auf Bürgergeld haben erst einmal Leistungen in Form von pauschalisierten Regelbedarfen. Diese sind zum 1. Januar 2024 um rund zwölf Prozent erhöht worden. Den Regelsatz für die verschiedenen Berechtigten je nach Lebensumständen gibt das BMAS so an:

Bürgergeldberechtigte Regelbedarf
Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern 563 Euro
Volljährige Partner 506 Euro
Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern 471 Euro
Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen 451 Euro
Kinder von 6 bis 13 Jahre 390 Euro
Kinder von 0 bis 5 Jahre 357 Euro


Geht es um die Frage, wie viel Bürgergeld eine einzelne Person bekommt, dürfte in den meisten Fällen der Regelsatz für Alleinstehende Anwendung finden, denn in den meisten anderen Fällen handelt es sich nach dem Gesetz in der Bedarfsgemeinschaft um mehrere Personen. Im Fall einer Einzelperson, die Bürgergeld bezieht, würde diese in der Regel 563 Euro pro Monat erhalten. Zudem übernimmt das Jobcenter die Kosten der Unterkunft, also Miete, Nebenkosten und Heizung.

Bürgergeld für eine Person: Welche Leistungen gibt es neben dem Regelsatz?

Wer Bürgergeld bezieht, kann unter Umständen neben dem Regelsatz noch zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen. Für die Aus- und Weiterbildung können Bezieherinnen und Bezieher laut der Bundesagentur für Arbeit beispielsweise ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro beanspruchen. Für eine bestandene Zwischen- oder Abschlussprüfung gibt es zudem eine Weiterbildungsprämie. Für Weiterbildungen, die mindestens acht Wochen dauern, aber nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, konnten Bürgergeld-Berechtigte einen Bürgergeldbonus von monatlich 75 Euro erhalten. Dieser wurde inzwischen allerdings abgeschafft.

Sind Bürgergeld-Empfängerinnen schwanger, können sie laut dem BMAS außerdem von der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats der Entbindung einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs erhalten. Bei einem Regelsatz von 563 Euro würde das zusätzlich 95,71 Euro bedeuten – also 658,71 Euro pro Monat. Zudem können werdende Mütter einen Zuschuss für die Erstausstattung ihres Kindes erhalten.

Laut dem BMAS können Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger im Bedarfsfall übrigens auch Anspruch auf Sachleistungen wie etwa Gutscheine für Möbel und Kleidung haben.

Bürgergeld für eine Person: Wie hoch sind die Freibeträge für Einkommen?

Auch Menschen, die ein Einkommen haben, davon aber nicht leben können, haben Anspruch auf Bürgergeld. Ihr Einkommen wird laut der Bundesagentur für Arbeit aber auf das Bürgergeld angerechnet. Zum 1. Juli 2023 haben sich die Freibeträge erhöht. 

Laut dem BMAS dürfen Erwerbstätige bei einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten. Dieser Betrag wird dann beim Bürgergeld nicht angerechnet. Monatlich kann das bis zu 48 Euro mehr im Geldbeutel bedeuten als noch vor dem 1. Juli. Davor wurden nämlich nur 20 Prozent nicht angerechnet. 

Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen ihr Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs sowie aus beruflichen Ausbildungen oder einem FSJ bis zur Minijob-Grenze – diese liegt aktuell bei 520 Euro – komplett behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt dem BMAS zufolge gänzlich unberücksichtigt und Ehrenamtliche können jährlich eine Aufwandsentschädigung von bis zu 3.000 Euro behalten.

Wie hoch das Bürgergeld für eine Einzelperson ist, hängt also von ihren Lebensumständen, ihrem Einkommen und anderen Faktoren ab und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die genaue Höhe des Bürgergeldes wird Betroffenen in der Regel vom Jobcenter mitgeteilt. Wer schon vorher wissen möchte, in welche Richtung es geht, kann den Bürgergeld-Rechner der Caritas nutzen.