Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Bürgergeld: Bürgergeld: Wie viel bekommt eine Familie mit einem Kind?

Bürgergeld
14.04.2024

Bürgergeld: Wie viel bekommt eine Familie mit einem Kind?

Wie viel Bürgergeld bekommt eigentlich ein Paar mit einem Kind?
Foto: Peter Kneffel, dpa (Symbolbild)

Die Höhe des Bürgergeldes hängt von der jeweiligen Lebenssituation ab. Wir haben ausgerechnet, wie viel Bürgergeld ein Paar mit einem Kind bekommen könnte.

Früher Hartz IV, heute Bürgergeld: Die Grundsicherung für Arbeitssuchende soll das Existenzminimum sichern - für Einzelpersonen, aber auch für eine Familie oder eine Bedarfsgemeinschaft. Anspruch auf die Sozialleistung hat laut dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) wer erwerbsfähig, aber arbeitslos und dabei hilfebdürftig ist. Auch Personen, deren Einkommen für sie selbst und ihre Familien zum Leben nicht ausreicht, können Bürgergeld beziehen.

Für die Betreuung von Berechtigten genauso wie für die Auszahlung des Bürgergeldes sind laut dem BMAS die örtlichen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit verantwortlich. Die genaue Höhe des Bürgergeldes wird von Fall zu Fall berechnet und kann nicht pauschal genannt werden. So bekommt eine einzelne Person weniger Bürgergeld als ein Paar, eine vierköpfige Familie oder auch Alleinerziehende mit zwei Kindern. Wie viel Bürgergeld ein Paar mit einem Kind bekommt, haben wir hier erklärt.

Regelbedarf: Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar mit einem Kind?

Um die Höhe des Bürgergeldes berechnen zu können - egal ob für eine einzelne Person oder eine Bedarfsgemeinschaft -, muss zunächst der pauschale Regelbedarf ermittelt werden. Die verschiedenen Regelsätze je nach Lebenssituation der Bürgergeld-Berechtigten gibt das BMAS so an:

  • Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigen Partnern: 563 Euro
  • Volljährige Partner: je 506 Euro
  • Volljährige von 18 bis 24 Jahre ohne eigenen Haushalt und 15- bis 24-Jährige, die ohne Zusicherung des Jobcenters umziehen: 451 Euro
  • Kinder von 14 bis 17 Jahre und Minderjährige mit volljährigen Partnern: 471 Euro
  • Kinder von 6 bis 13 Jahre: 390 Euro
  • Kinder von 0 bis 5 Jahre: 357 Euro

Übrigens: Die Sätze zum Regelbedarf beim Bürgergeld steigen zum 1. Januar 2024.

Geht man nun von einem Paar mit einem Kind aus, dürfte für die Eltern der Regelsatz für volljährige Partner sowie für das Kind der entsprechende Regelsatz für die Kinder gelten. Beide Elternteile bekommen also 506 Euro und haben gemeinsam einen Regelbedarf von 1012 Euro. Anschließend wird der Bedarf des Kindes addiert. Je nach Alter kann dieser zwischen 357 und 471 Euro variieren.

Für den Regelbedarf eines Paares mit einem Kind ergeben sich also je nach Alter des Kindes folgende Möglichkeiten:

  • Ein Paar mit einem Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren: 1369 Euro
  • Ein Paar mit einem Kind im Alter von 6 bis 13 Jahren: 1402 Euro
  • Ein Paar mit einem Kind im Alter von 14 bis 17 Jahren:  1483 Euro

Neben dem Regelbedarf übernimmt das Jobcenter beim Bürgergeld auch die Kosten der Unterkunft - also MieteNebenkosten und Heizung -, wenn diese angemessen sind. Angemessen heißt bei einem Paar mit einem Kind, also drei Personen, laut dem BMAS eine Wohnung mit drei Zimmern oder einer Größe von etwa 75 Quadratmetern.

Mehrbedarf und Co.: Welche Bürgergeld-Leistungen gibt es neben dem Regelsatz?

Neben dem Regelsatz und den Kosten der Unterkunft können zusätzliche Leistungen und Mehrbedarfe den Gesamtbedarf beim Bürgergeld erhöhen. Ob Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger zusätzliche Leistungen beziehen können, hängt ebenfalls von ihren Lebensumständen ab. So haben laut dem BMAS Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche etwa Anspruch auf einen Mehrbedarf von 17 Prozent des Regelbedarfs. Dieser wird bis zum Monat der Geburt geleistet. Bürgergeld-Berechtigte, die aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwendigere Ernährung angewiesen sind, können laut dem BMAS außerdem einen "Mehrbedarf in angemessener Höhe" erhalten.

Zusätzliche Leistungen beim Bürgergeld gibt es zum Beispiel, wenn Bezieherinnen und Bezieher eine Aus- oder Weiterbildung machen. Laut der Bundesagentur für Arbeit können sie ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro beanspruchen.

Bürgergeld für ein Paar mit einem Kind: Welches Einkommen wird angerechnet?

Regelsatz, Mehrbedarfe und zusätzliche Leistungen allein ergeben noch nicht die Höhe der monatlichen Auszahlung. Um die Höhe des Bürgergeldes zu berechnen, müssen die abzuziehenden Einkünfte verrechnet werden. Die entsprechenden Freibeträge haben sich laut der Bundesagentur für Arbeit zum 1. Juli 2023 erhöht.

Grundsätzlich werden dem BMAS zufolge die ersten 100 Euro des Einkommens nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Danach sind die Freibeträge gestaffelt:

  • Zwischen 100 und 520 Euro werden 20 Prozent vom Einkommen nicht angerechnet
  • Zwischen 520 und 1000 Euro werden 30 Prozent vom Einkommen nicht angerechnet
  • Zwischen 1000 und 1200 Euro - bei Berechtigten mit einem minderjährigen Kind bis 1500 Euro - werden zehn Prozent vom Einkommen nicht angerechnet
  • Junge Menschen unter 25 Jahren dürfen ihr Einkommen unter Umständen bis zur zur Minijob-Grenze - aktuell 520 Euro - behalten.

Beispiel: Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar mit einem Kind?

Angelehnt an die Bürgergeld-Beispiele des BMAS haben wir eine Beispielrechnung für den Bürgergeld-Anspruch eines Paares mit einem Kind aufgestellt. Dafür gehen wird von einem Paar mit einem Kind im Alter von 4 Jahren aus. Zudem gehen wir in unserem Beispiel davon aus, dass ein Elternteil einen Verdienst in Höhe von 1000 Euro hat:

  • Der Regelbedarf für die Eltern liegt bei jeweils 506 Euro. Zusammen erhalten sie 1012 Euro.
  • Der Regelbedarf für das 4-jährige Kind liegt bei 357 Euro.
  • Für Unterkunft und Heizung fallen Kosten in Höhe von 651 Euro an.
  • Der Gesamtbedarf für das Paar mit einem Kind liegt bei 2020 Euro.
  • Davon wird das zu berücksichtigende Einkommen abgezogen.
  • Abgezogen wird zum einen Kindergeld in Höhe von 250 Euro. Laut dem BMAS werden für Kinder aber auch zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe ohne Anrechnung von Kindergeld berücksichtigt.
  • Außerdem muss auch das monatliche Bruttoeinkommen von 1000 Euro berücksichtigt werden. Davon sind die ersten 100 Euro frei, im Bereich von 100 bis 520 Euro sind 20 Prozent frei - also 84 Euro - und im Bereich von 520 bis 1.000 Euro sind 30 Prozent frei - also 144 Euro. Der Freibetrag liegt also bei 328 Euro. Das kann übrigens auch über den Freibetragsrechner des BMAS errechnet werden. Angerechnet werden 672 Euro.
  • Nach Abzug des zu berücksichtigenden Einkommens ergibt sich für das Paar mit einem Kind ein Bürgergeld-Anspruch in Höhe von 1098 Euro.

Wie hoch das Bürgergeld tatsächlich ausfällt, muss von Fall zu Fall individuell berechnet werden. Die genaue Höhe ihres Bürgergeld-Anspruchs erfahren Berechtigte vom Jobcenter. Wer schon vorher wissen möchte, in welche Richtung es geht, kann den Bürgergeld-Rechner nutzen.