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Sozialleistungen
26.04.2024

Sonstige Wohnkosten beim Bürgergeld: Was bezahlt der Staat?

Wohnkosten belasten Privathaushalte in Deutschland enorm.
Foto: dpa (Archivbild)

Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld können auch Wohnungskosten geltend machen. Was gilt abgesehen von der Miete? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Wer Bürgergeld bezieht, kann auch bei dem wohl größten Kostenfaktor auf finanzielle Unterstützung hoffen: Das Wohnen verschlingt für Beziehende der Sozialleistung in der Regel Mietausgaben, dazu werden weitere Zahlungen für die Betriebskosten (Energie) und Telefon, Kabel sowie Internet fällig. Dann kommt noch ein Stellplatz dazu, schließlich werden noch Nebenkosten und Instandhaltungsmaßnahmen fällig.

Die Situation der Wohnungskosten beim Bürgergeld ist ziemlich klar geregelt - sie müssen in angemessener Höhe sein -, sie bemisst sich mitunter nach dem örtlichen Mietspiegel. Wie bei den Mietkosten haben Bezieher und Bezieherinnen auch bei den Heiz- und Warmwasserkosten Sorge zu tragen, dass ein vernünftiger Umgang bzw. angemessene Ausgaben gewährleistet sind. Und wie sieht es mit weiteren Faktoren aus, die Geld kosten?

Sonstige Wohnkosten: Das gilt für Strom, Kabel und Stellplatz

Die Arbeitsagentur definiert sonstige Wohnkosten mit Faktoren der Bleibe, welche nicht im bestehenden Mietvertrag aufgeführt sind. Nicht extra berücksichtigungsfähig sind demzufolge:

  • Kosten für einen Auto-Stellplatz oder Garagenmiete
  • Stromkosten
  • Kabelgebühren
  • Telefonkosten (mit Internet)

Das hat jedoch den Hintergrund, dass die benannten Kosten bereits in die Berechnung des Bürgergeldes einfließen. Für die Rechnung über Haushaltsstrom sind im monatlichen Regelsatz demzufolge 8,84 Prozent vorgesehen, bei den gültigen Sätzen im Jahr 2023 macht dies einen Betrag von 42,55 Euro aus. Allerdings sind nach Auskunft des Bundesarbeitsministeriums im Falle eines Mehrbedarfs Ausnahmen möglich - wenn beispielsweise mit Strom geheizt wird.

Zudem übernehmen Jobcenter im Rahmen des Bürgergeldes unter Umständen die Kosten für einen Stellplatz, obwohl Leistungsempfänger kein Auto haben. Die Gesetzgebung nennt die Begebenheit, falls eine Wohnung nur mit Stellplatz vermietet wird (BSG, Az. B 14 AS 39/20 R). Interessant in diesem Zusammenhang: Laut dem Bundessozialgericht besteht keine Pflicht, den Stellplatz oder die Garage unterzuvermieten, um die Kosten zu senken.

Bürgergeld und eigenes Wohneigentum? Kreditzinsen werden übernommen

Wenn es sich um bewohntes Eigentum handelt, ist ebenfalls Hilfe vom Jobcenter möglich: Bei einem laufenden Kredit übernimmt das Jobcenter zumindest die anfallenden Zinsen, erklärt die Arbeitsagentur. Auch hier gilt jedoch, dass die Höhe angemessen sein muss. Bei der Renovierung von Haus oder Wohnung kann ebenfalls finanzielle Unterstützung erbeten werden. Das ist laut dem Fachanwalt Thomas Franz dann gerechtfertigt, wenn im Mietvertrag eine Kostenübernahme durch die Mietpartei geregelt ist, oder ein Einzug erst nach Renovierung möglich.

Neben dem Bürgergeld kann das Amt auch für die Nebenkostennachzahlung herangezogen werden, erklärt buerger-geld.org. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen als Kosten der Unterkunft geltend gemacht werden. Auch hier steht die Maxime im Vordergrund: Der Verbrauch muss angemessen sein und nicht verschwenderisch. Die Plattform führt aus, dass bestimmte Faktoren vom Jobcenter übernommen werden können. Dazu gehören zum Beispiel folgende Nebenkosten:

  • Heizung und Warmwasser
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Straßenreinigung
  • Müllabfuhr
  • Gartenpflege

Worauf das Portal noch hinweist: Sollte die Bundesagentur für Arbeit (Bafa) die Nebenkosten nicht übernehmen wollen, kann laut dem Bundesarbeitsministerium innerhalb eines Monats nach der abgelehnten Kostenübernahme Widerspruch eingereicht werden. Ist dies nicht erfolgreich, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich, führt das Ministerium aus.

Sonstige Wohnungskosten: Die Lage bei Gerätetausch oder einem Umzug

Darüber hinaus können Rechnungen für den Tausch von defekten Elektrogeräten geltend gemacht werden. So ist es nicht ausgeschlossen, dass durch das Jobcenter ein neuer Backofen oder eine Waschmaschine übernommen wird (falls eine Neuanschaffung unvermeidbar ist), oder es zumindest Zuschüsse gibt. Weitere Kosten, die laut Arbeitsagentur übernommen werden:

  • Grundsteuer
  • Wohngebäudeversicherung

Und was passiert, wenn die Lebenssituation (oder die finanzielle) einen Umzug erfordert bzw. dieser von behördlicher Seite empfohlen wird? Dazu schildert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: "(...)Die Jobcenter fordern nicht zu einem Umzug, sondern einer Kostensenkung auf. Wird von Amts wegen ein Umzug befürwortet und veranlasst, werden die Umzugskosten und die Mietkaution oder die Genossenschaftsanteile in der Regel übernommen."

Bedingungsloses Grundeinkommen statt Bürgergeld? Ein Gericht schreitet ein