Kündigung bei Verdacht: Das droht Impf-Fälschern jetzt
Plus Job weg, Gehalt weg, Sperre beim Arbeitslosengeld – wer beim Impfnachweis täuscht, macht sich strafbar und hat viel zu verlieren. Worauf sich Impf-Trickser gefasst machen müssen.
Schluss mit lustig: Seit 24. November ist es strafbar, am Arbeitsplatz oder anderswo ein gefälschtes Impfzertifikat oder unechte negative Corona-Testergebnisse vorzulegen. Die Ampelkoalition hat die Gesetzeslage quasi über Nacht deutlich verschärft – und immer mehr Betriebe ziehen jetzt die Notbremse im Umgang mit Beschäftigten, die sich mit Fake-Nachweisen dreist durchmogeln wollen. „Seit Tagen schon fegt ein Orkan durchs deutsche Arbeitsrecht mit drastischen Konsequenzen für tricksende Beschäftigte, von fristloser Kündigung, sofortiger Einstellung der Lohnzahlung bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen“, berichtet Olaf Beismann, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Erlangen. „So manche Arbeitnehmer erleben gerade den Supergau, ich habe schon viele tränenreiche Gespräch geführt.“ Was Impf-Tricksern jetzt droht:
Ist das Vorzeigen eines falschen Impfausweises strafbar?
Ja. Auch wenn es noch nicht alle mitbekommen haben sollten, die sich einen falschen Impfpass oder gefälschte negative Testergebnisse besorgten: Der Gebrauch, um sich damit Zutritt zum Arbeitsplatz oder in ein Geschäft zu erschleichen, steht jetzt unter Strafe. Dafür wurde Paragraf 279 Strafgesetzbuch (StGB) verschärft. Wer täuscht und erwischt wird, muss mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe rechnen. Das sollten sich alle vor Augen führen, die am Arbeitsplatz gefordertes Testen umgehen, ungeimpft bleiben und den Fake-Impfnachweis dazu nutzen möchten, um ihren Job behalten zu können, wie Beismann betont. Bislang mussten Trickser kaum Konsequenzen fürchten. Ausnahme: Wenn die Fälschungen bei Behörden, Versicherungen oder Apothekern präsentiert wurden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Die Bezeichnung "Trickser" verharmlost diese Täter.
Eigentlich liegt hier mehrfach versuchte Körperverletzung vor?
Wie man so aus der Praxis hört, sollen MitarbeiterInnen aus Alten- oder Pflegeheimen, Krankenhäuser u.ä. wegen der Impflicht in diesen Berufsgruppen ihre Kündigung angekündigt oder schon durchgeführt haben. Ich hoffe, das auch hier die ALG-Sperre bei Eigenkündigung gilt. Ich habe keine Lust aus meinen Versicherungsbeiträgen diese kurz- und uneinsichtigen "Arbeitnehmer-KollegInnen" zu finanzieren.
Richtige Entscheidung. Wer Dokumente fälscht erfüllt alle Voraussetzungen für Strafverfolgung und Verlust des Arbeitsplatzes; da darf es kein Pardon geben. In jedem Fall sollte der Arbeitgeber Anzeige erstatten zur Sicherstellung von Beweismaterial, da er selbst kaum Rechte hat, das belastende Dokument einzuziehen.