Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Landgericht: Mops-Urteil: Klage weitestgehend abgewiesen

Landgericht
05.04.2023

Mops-Urteil: Klage weitestgehend abgewiesen

Die Mops-Hündin «Edda», jetzt umbenannt in «Wilma», sitzt im Wohnzimmer auf einem Tisch.
Foto: Guido Kirchner, dpa

Eine Mopshündin hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem sie von der Stadt Ahlen gepfändet und übers Internet für 690 Euro verkauft worden war. Die Käuferin fühlte sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei und ging vor Gericht.

Ein sich seit Jahren ziehender Streit um einen gepfändeten und bei Ebay-Kleinanzeigen verkauften Mops aus Ahlen im Münsterland ist vorerst beendet. Das Landgericht Münster hat am Mittwoch in einem Urteil die Klage der Käuferin weitgehend abgewiesen, wie eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Dass das Tier neben einer Augenreizung noch weitere Krankheiten hatte, wie von der Klägerin behauptet, konnte das Landgericht nicht feststellen. Lediglich eine fehlende Impfung bemängelte das Gericht. Der Streitwert der Klage lag bei rund 19.000 Euro.

Die Stadt Ahlen als Beklagte muss der Frau lediglich mehrere Hundert Euro plus Zinsen für angefallene Kosten erstatten. Die Klägerin kann in dem Zivilverfahren Berufung gegen das Urteil am Oberlandesgericht Hamm einlegen.

Mops "Edda", später von ihrer neuen Besitzerin umbenannt in "Wilma", hatte Schlagzeilen gemacht, nachdem das Tier von der Stadt Ahlen (Kreis Warendorf) bei einer Schuldnerin im Jahr 2018 gepfändet und übers Internet für 690 Euro an eine Frau aus Wülfrath (Kreis Mettmann) verkauft worden war. Die Käuferin fühlte sich getäuscht, da der Mops entgegen der Angaben in der Internet-Annonce nicht gesund gewesen sei.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.