Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Lesertelefon: Richtig krankenversichert? Was zu beachten ist

Lesertelefon
19.11.2023

Richtig krankenversichert? Was zu beachten ist

Kleine Karte, große Wirkung. Die Frage, welche Krankenversicherung passgenau ist, kann darüber mitentscheiden, wie viel Geld am Ende übrig bleibt.
Foto: Alexander Heinl, dpa-tmn

Die Kosten gehen durch die Decke. Experten beantworten die Fragen unserer Leserinnen und Leser rund um die richtige Versicherung.

Zum Jahreswechsel ändern sich die Berechnungsgrößen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt. Auch die Privatversicherer haben Prämienerhöhungen angekündigt. Was bedeutet das im Einzelnen? Lohnt es sich, zu wechseln? Was sollte man generell zur Krankenversicherung in Deutschland wissen? Fragen zum Thema beantworteten Georg Deisenhofer von der AOK Bayern, Erich Philipp vom Verband der privaten Krankenversicherung und Peter Klipp von der Stiftung Warentest/Finanztest während einer Telefonaktion. Hier unsere Zusammenfassung:

Wie viel darf ich 2024 mit einem Minijob verdienen, ohne aus der Familienversicherung zu fallen?

Die Geringfügigkeitsgrenze erhöht sich 2024 von derzeit 520 Euro auf 538 Euro. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Minijobgrenze seit Oktober 2022 an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt ist. Dieser soll von bisher zwölf Euro auf 12,41 Euro steigen. Die Minijob- oder Geringfügigkeitsgrenze besagt, wie hoch das monatliche Arbeitsentgelt sein darf, ohne dass darauf Beiträge zur Sozialversicherung anfallen – was Voraussetzung ist, um in der Familienversicherung bleiben zu können.

Ich bin Anfang 50 und privat versichert. Meine Frau ist Beamtin, die Kinder sind über Beihilfe versichert. Ich werde demnächst arbeitslos und könnte wechseln. Ist es mit Blick auf die Rente sinnvoll, in die Gesetzliche zu gehen?

Als Rentner ist nur eine freiwillige Versicherung möglich. Sie zahlen Beiträge auf alle Einkommensarten. Möglicherweise wird auch das Einkommen Ihrer privat versicherten Ehefrau herangezogen. Das ist für diese Versichertenkonstellation gesetzlich so geregelt. Finanziell wird es wohl keinen so großen Unterschied geben. Es wird auf eine Entscheidung hinauslaufen, wo Sie sich wohlerfühlen. Aber lassen Sie sich gern noch einmal unabhängig beraten.

Mein Bekannter ist privat versichert. Bisher habe ich den Schriftkram mit Abrechnung und Erstattung der Arztkosten für ihn gemacht. Aber jetzt im Rentenalter wird mir das zu viel. Kann mein Bekannter sich noch freiwillig versichern?

Lesen Sie dazu auch

Ein Wechsel in die freiwillige Versicherung ist nicht mehr möglich, da diese an die letzte gesetzliche Versicherung anschließt. Außerdem ist er bereits älter als 55, die Altersgrenze für einen Wechsel.

Pflegegrad 3: Steht Pflegebedürftigen eine Begleitperson zu?

Mein Sohn beginnt sein duales Studium im Jahr 2024. Welche gesetzliche Krankenkasse sollte er wählen?

Jede gesetzliche Krankenkasse hat zunächst die gleichen Grundleistungen. Darüber hinaus hat jede Krankenkasse Mehrwertprodukte für die Versicherten. Ihr Sohn kann sich auf der kostenpflichtigen Internetseite www.test.de/krankenkassenvergleich informieren und dann entscheiden, was ihm wichtig ist.

Ich zahle bereits einen hohen Beitrag in meiner Privatversicherung. Wenn der Tarif wie angekündigt erneut angehoben wird, wird mir das als Rentner langsam zu teuer. Kann ich etwas tun, um zu sparen?

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Versicherer. Nach Paragraf 204 Versicherungsvertragsgesetz steht Ihnen die Möglichkeit zu, in einen gleichartigen, aber günstigeren Tarif zu wechseln. Das ist kostenlos, und Ihre Altersrückstellungen bleiben erhalten. Da Sie sparen wollen, werden Sie keine Mehrleistungen in Anspruch nehmen. Damit müssen Sie auch keine neuen Gesundheitsfragen beantworten. Sollte der von Ihnen favorisierte Tarif solche Mehrleistungen enthalten, können Sie diese abwählen. Schauen Sie, ob Sie Ihren Selbstbehalt erhöhen können. Auch Leistungsverzicht ist eine Option, die jedoch im Alter gut überlegt sein sollte. Lassen Sie sich verschiedene Angebote machen und diese durchrechnen. Vergessen Sie dabei den Standardtarif nicht, der in etwa das Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen enthält. 

Ich bin 70 und möchte von der Privaten in die Gesetzliche zurück. Geht das?

Wenn, dann wäre das nur über Familienversicherung möglich. Dazu müsste Ihre Frau gesetzlich versichert sein. Die andere Voraussetzung ist, dass Sie mit Ihrer Rente und sonstigem Einkommen unter der Grenze von derzeit 520 Euro (2024: 538 Euro) liegen. Kommen Sie darüber, ist die Möglichkeit ausgeschlossen.

Ich studiere, bin familienversichert und beginne eine Beschäftigung als Werkstudentin. Mein Einkommen liegt dann bei ca. 800 Euro monatlich, was für die Familienversicherung zu viel ist. Wie geht es weiter?
Reichen Sie den Arbeitsvertrag bei Ihrer Krankenkasse ein und bitten Sie um eine Überprüfung der Familienversicherung. Dann erhalten Sie ein Schreiben mit dem Ende der Familienversicherung und dem Beginn der Krankenversicherung als Studentin zurück.

Frage: Gilt das auch für die Pflegeversicherung?

Nein, bei der Pflegeversicherung gelten die gleichen Regeln wie im Arbeitsleben, wenn man noch keine Rente bekommt. Sie teilen sich den Beitrag von 3,4 Prozent hälftig mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie kinderlos sind, kommen für Sie noch 0,6 Prozentpunkte hinzu. Haben Sie mehrere Kinder unter 25 Jahren, so ermäßigt sich Ihr Beitrag.

Ich bin Beamter mit Beihilfeanspruch, meine Ehefrau geht bald in Rente und hätte über mich einen Beihilfeanspruch mit 70 Prozent. Kann ich sie dann privat versichern? Ich habe vor Jahren eine Anwartschaftsversicherung dafür abgeschlossen.

Ja, Sie müssten dann vor Rentenbeginn den Antrag bei Ihrer privaten Krankenversicherung stellen und bei der Rentenbescheinigung (08021) angeben, dass Ihre Ehefrau privat versichert ist. Vorsicht: Der Beihilfeanspruch gilt nur, solange die Gesamteinnahmen des Ehegatten nicht über 20.000 Euro im Jahr liegen.

Frage: Ich bin freiwillig versicherter Rentner und habe mich vor Jahren von der Versicherungspflicht befreien lassen. Komme ich trotzdem in die Pflichtversicherung der Rentner, KVdR?

Leider nein. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist unwiderruflich.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.