Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Post verspätet oder verloren: Wer haftet? Schadenersatz möglich?

Haftungsanspruch
29.11.2022

Post verspätet oder verloren: Wer haftet?

Der Briefkasten bleibt leider auch mal leer – schlimmstenfalls, wenn eine erhoffte Postsendung nicht zugestellt wurde.
Foto: Carsten Rehder, dpa (Symbolbild)

Wenn ein Brief oder eine Postsendung nicht ankommt, ist die Enttäuschung oft groß. Wie sieht es beim Thema Haftung und Schadenersatz aus? Wir erklären die Lage.

Es kommt selten vor, aber passiert: Bei Millionen von Postsendungen pro Tag ist es kein Wunder, dass ein Brief oder Paket mal nicht ankommen. Das ist umso schlimmer, sofern es sich um einen heiß ersehnten Inhalt - zum Beispiel für Weihnachten - handelt.

Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ein solcher Fall eintritt und gibt es dann Schadenersatz für denjenigen, der finanziell mit dem Verlust konfrontiert wird?

Post oder Paket verloren: Haftung bei Brief, Einschreiben, Paket

Wenn Post bzw. ein verschicktes Paket nicht ankommt, haben Empfänger zunächst mal wenig in der Hand. Das gilt auch, wenn sich aufgrund der nicht zugestellten Sendung Nachteile für den Postempfänger ergeben, zum Beispiel nach einem Internetkauf. Wenn es um möglichen Schadenersatz geht, ist nicht der Transportdienstleister der richtige Ansprechpartner, sondern der Absender.

Eine Haftung der Deutschen Post besteht stattdessen gegenüber dem Vertragspartner - und das ist der derjenige, der die Postsendung aufgegeben hat. Wird bereits bei einer einfachen Briefsendung gehaftet? Nein. Andere Regeln gelten dagegen bei Einschreiben: Der deutsche Marktführer DHL Deutsche Post kommt bei einem Sendungsverlust bis 25 Euro auf, bei der Einwurfvariante bis zu 20 Euro. Übrigens zählen auch Päckchen bis zwei Kilogramm dazu.

Wertvollere Güter sind zum Teil von den Haftungsbedingungen ausgeschlossen. Eine Lösung dafür ist der Wertbrief. Auch bei Wertbriefen übernimmt die Post Haftung, diese ist jedoch begrenzt - und mögliche Folgeschäden ausgeschlossen.

Ist der Paketinhalt beschädigt oder die Postsendung kommt nicht beim Empfänger an? Anbieter haften in der Regel bis zu mehreren Hundert Euro. Die Deutsche Post haftet bei Sachwerten bis 500 Euro und bei Bargeld bis 100 Euro. Jedoch können Kunden Pakete freiwillig höher versichern, bei der Deutschen Post werden Versicherungssummen bis 2500 bzw. 25.000 Euro angeboten.

Lesen Sie dazu auch

Paket verloren gegangen? Grundsätzlich haftet der Dienstleister

Im Grundsatz gilt also: Hat ein Paketdienstleister das Paket in seiner Obhut, übernimmt er dafür die Haftung. Sollte die Sendung also auf dem Transport verschwinden oder der Inhalt kaputt ankommen, erhält der Absender den Wert des Paketinhalts zurück.

Da der vorgesehene Empfänger der Postsendung nicht Auftraggeber des gescheiterten Vorgangs ist, ist das Unternehmen ihm gegenüber weder auskunftspflichtig noch -fähig. Ein gewerblicher Verkäufer trägt bei unversichertem Versand das Versandrisiko. So ist im Streitfall der Versender verpflichtet, dem Empfänger nachzuweisen, dass er die Postsendung aufgegeben hat. Das erfordert zum Beispiel eine Sendungsaufgabe per Einschreiben mit Rückschein - und das kostet ein höheres Porto.

Übrigens ist in diesem Zusammenhang wichtig: Bekommt der Absender vom Paketdienst Schadenersatz, muss das Geld in der Folge an den Empfänger weitergeleitet werden ("stellvertretendes Commodum").

Video: AFP

Paket von Post beschädigt? Die Beweispflicht liegt beim Absender

Als Vertragspartner der Post obliegt es beim Absender, sich um eine Reklamation zu kümmern. Das Problem: Dieser muss dann auch beweisen, dass der Schaden tatsächlich während des Versandes entstanden ist und nicht bereits vorher. Wie man das anstellt? Wenn man größtmögliche Vorsicht anwendet, ein Bild vom Inhalt des Pakets machen, ehe man es zur Post bringt - oder einen Zeugen mitnehmen.

Bringt eigentlich der Hinweis "Vorsicht zerbrechlich" etwas?

Der Hinweis "Vorsicht zerbrechlich" auf einer Postsendung ist zwar gut gemeint, bringt im Endeffekt jedoch nichts. Die dpa zitierte Elena Marcus-Engelhardt vom Bundesverband Paket & Express Logistik: "Darauf können Paketboten beim Stapeln der Kartons keine Rücksicht nehmen." Ihr zufolge sollte man auch auf Verzierutensilien wie Schleifen oder Kordeln am Paket verzichten - denn die könnten sich in den Sortiermaschinen verfangen.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung