Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Personalisiertes Ticket weiterverkaufen: Ist das erlaubt?

Konzert
21.07.2023

Ticket-Weiterverkauf: Was muss man beachten?

Immer mehr Konzerttickets sind personalisiert.
Foto: Henning Kaiser, dpa (Symbolbild)

Immer mehr Konzerttickets sind personengebunden. Was aber, wenn man doch nicht auf das Konzert gehen kann? Ein Überblick, wie es um den Kauf und Weiterverkauf steht.

Taylor Swift, Bruce Springsteen oder Depeche Mode: An Konzerttickets zu kommen ist häufig kein Leichtes. Für die Chance, an ein Ticket zu kommen, braucht es bei vielen Künstlerinnen oder Künstlern eine große Portion Glück. Hinzu kommen komplizierte Ticketverkaufsysteme mit Anmeldecodes, Fristen und Co., die den Ticketkauf nicht gerade vereinfachen. 

Wer leer ausgeht, ist häufig frustriert und versucht es auf anderen Wegen. Aber auch wer ein Ticket ergattert hat und dann verhindert ist, steht vor ähnlichen Fragen: Darf man Konzerttickets so einfach weiterverkaufen? Wie steht es um die Personalisierung? Welche Zweitmärkte sind seriös? Hier gibt es die wichtigsten Antworten.

Ist Ticket-Weiterverkauf legal?

Ob der Weiterverkauf des Tickets erlaubt ist, kommt auf die Bedingung der Verkaufsstelle an, bei dem das Ticket erworben wurde. Personalisierte Tickets, also Konzertkarten, die auf den Namen der Käuferin oder des Käufers ausgestellt wurden, kann man in den meisten Fällen nicht weitergeben. Veranstalter verweigern zudem den Einlass, wenn man versucht, mit einem Ticket, das auf einen anderen Namen als den eigenen ausgeschrieben ist, ein Konzert zu besuchen. 

Kann man personengebundene Tickets weiterverkaufen?

Einige offizielle Verkaufsstellen bieten allerdings die Möglichkeit, auch personengebundene Tickets weiterzuverkaufen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, direkt den jeweiligen Veranstalter zu kontaktieren. Für die Umschreibung auf einen anderen Namen könnten allerdings Kosten anfallen. Das Portal der Verbraucherzentralen rät dazu, sich frühzeitig zu kümmern: In einigen Fällen gelten Fristen, wie etwa, dass die Umschreibung nur bis zu 14 Tage vor dem Konzert möglich ist.

Wo kann man Tickets verkaufen?

Sind die Karten nicht personalisiert und die Verkaufsstelle erlaubt den Weiterverkauf, so gibt es mehr Möglichkeiten, sie legal weiterzugeben - aber auch einige Risiken. Viele Ticketbörsen und Zweitmarkt-Plattformen sind laut der Verbraucherzentrale unseriös und führen zu Problemen. Generell wird deshalb dazu geraten, Konzerttickets bei offiziellen Händlern und keinen Zwischenhändlern zu kaufen. 

Zu seriösen und bekannten Erstverkäufern in Deutschland zählen zum Beispiel: 

Lesen Sie dazu auch
  • Eventim
  • Ticketmaster

Die Verbraucherzentrale und das Verbraucherportal Bayern warnt dagegen vor Zweitverkäufern wie etwa Viagogo.

Wenn man mit einem personalisierten Ticket nicht auf ein Konzert gelassen wird, so gibt es laut Verbraucherzentrale keinen Anspruch darauf, das Geld zurückzubekommen. Eventuell kann es aber Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Zweitverkäufer geben.