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Pflege
07:13 Uhr

Pflegegeld-Auszahlung 2024: Wann ist das Geld auf dem Konto?

Viele Pflegebedürftige sind auf Pflegegeld angewiesen. 2024 steigt es. Doch wann wird es eigentlich ausgezahlt?
Foto: Sina Schuldt, picture alliance, dpa (Symbolbild)

Das Pflegegeld wird 2024 erhöht. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Doch wann ist das Geld eigentlich auf dem Konto?

In Deutschland leben rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon wird dem Statistischen Bundesamt zufolge ein Großteil - rund 84 Prozent - zuhause gepflegt. Findet die Pflege durch Angehörige statt, besteht für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Auch wenn die Pflege nur zum Teil von Angehörigen übernommen wird und zusätzlich Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, besteht ein Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird dann anteilig ausgezahlt. Doch wann ist das Geld eigentlich auf dem Konto?

Übrigens: Was Pflegebedürftige mit dem Pflegegeld machen, steht ihnen laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) frei. Häufig wird es jedoch als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben. 

Pflegegeld: Wie viel Geld gibt es 2024?

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich laut dem BMG nach den Pflegegraden von 1 bis 5. Im Jahr 2023 konnten Pflegebedürftige so zwischen 316 und 901 Euro erhalten. Im Rahmen der Pflegereform 2023 steigt das Pflegegeld als Leistung der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2024 laut dem BMG um fünf Prozent. So viel Geld erhalten Pflegebedürftige dann: 

Auszahlungstermine 2024: Wann wird das Pflegegeld überwiesen?

Das Pflegegeld wird laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag des Monats im Voraus ausgezahlt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Pflegebedürftige gesetzlich oder privat versichert sind. 

Diese Auszahlungstermine für das Pflegegeld ergeben sich damit für 2024:

  • Januar: 2. Januar 2024
  • Februar: 1. Februar 2024
  • März: 1. März 2024
  • April: 2. April 2024
  • Mai: 2. Mai 2024
  • Juni: 3. Juni 2024
  • Juli: 1. Juli 2024
  • August: 1. August 2024
  • September: 2. September 2024
  • Oktober: 1. Oktober 2024
  • November: 1. oder 4. November 2024
  • Dezember: 2. Dezember 2024

Ausnahmen bestätigen die Regel. So gibt etwa die Techniker Krankenkasse (TK) an, dass die Auszahlung des Pflegegeldes für TK-Versicherte auf den letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat fällt. Die Barmer Krankenkasse schreibt lediglich, das Pflegegeld werde monatlich im Voraus überwiesen und gibt keinen festen Termin an. 

Übrigens: Wenn Pflegegeld und Pflegesachleistungen - hier steigt der Anspruch ab 2024 ebenfalls um fünf Prozent - gemeinsam bezogen werden, wird das Pflegegeld laut pflege.de nicht zum Monatsanfang, sondern erst im Nachhinein überwiesen. 

Pflegegeld nach dem Erstantrag: Wie hoch ist es und wann wird es ausgezahlt?

Wird Pflegegeld neu beantragt, kann es bei der Auszahlung im ersten Monat zu Abweichungen kommen. So besteht laut pflege.de für den ersten Monat nach Antragstellung meist nur ein anteiliger Anspruch auf Pflegegeld. Zudem findet die erste Auszahlung frühestens im Monat nach der Antragstellung statt. 

Zum Hintergrund: Pflegegeld kann nicht rückwirkend beantragt werden. Daher besteht ein Anspruch auf die Leistung erst ab dem Tag des Pflegegeld-Antrags. Um das anteilige Pflegegeld zu berechnen, wird jeder Kalendermonat pauschal mit 30 Tagen angesetzt. 

Beispiel: Eine Person mit Pflegegrad 4 beantragt am 11. Januar 2024 Pflegegeld. Erst ab diesem Zeitpunkt hat sie Anspruch auf die Leistung. Statt der vollen 764 Euro für 30 Tage, stehen ihr für Januar nur rund 509 Euro für die verbleibenden 20 Tage zu.