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Pflege
07:30 Uhr

Pflegegeld bei Pflegegrad 2: So viel Geld gibt es 2024

Werden Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 zuhause versorgt, können sie Pflegegeld bekommen.
Foto: Patrick Pleul, dpa (Symbolbild)

Pflegebedürftige, die zuhause durch Angehörige gepflegt werden, haben ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld. Wie hoch ist die Leistung bei Pflegegrad 2 aber eigentlich?

In Deutschland leben rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Die größte Gruppe unter den Pflegebedürftigen machen laut dem Statistischen Bundesamt Destatis mit 40,8 Prozent Personen mit Pflegegrad 2 aus. Von ihnen werden laut der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen gibt es noch nicht - rund 92,7 Prozent zuhause gepflegt. Das entspricht in etwa 1,88 Millionen pflegebedürftigen Menschen. Werden Betroffene zuhause durch Angehörige gepflegt, haben sie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge Anspruch auf Pflegegeld. Wie hoch die Leistung bei Pflegegrad 2 seit der Erhöhung 2024 ist, lesen Sie hier.

Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?

Für den Bezug von Pflegegeld muss dem BMG zufolge die Pflege zuhause zum Beispiel durch pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen sichergestellt sein. Zudem muss für den Anspruch auf Pflegegeld mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dann wird die Leistung - in der Höhe nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt - von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung ausgezahlt.

Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden etwa 2,55 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zuhause allein durch Angehörige betreut. Sie haben also Anspruch auf Pflegegeld.

Wer nicht nur von Angehörigen, sondern auch von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, bekommt nach Paragraf 38 SGB XI ein anteiliges Pflegegeld. Der Pflegestatistik zufolge werden 1,05 Millionen Pflegebedürftige von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also mindestens Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn nicht auf die sogenannte Kombinationsleistung - die Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Schöpfen Pflegebedürftige, die ihnen zustehende Pflegesachleistung nur teilweise aus, erhalten sie daneben ein anteiliges Pflegegeld.

Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Wie hoch ist es 2024?

Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Dem BMG zufolge ist es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 von 316 Euro auf 332 Euro gestiegen. Die Auszahlung erfolgt laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag des Monats. Das Geld ist dabei an keinen bestimmten Zweck gebunden und darf frei verwendet werden.

Etwa 55,6 Prozent der Pflegebedürftigen, die allein durch Angehörige gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 2 und erhalten Pflegegeld in Höhe von 332 Euro, also etwa 1.419.980 Menschen. 

Übrigens: Das Pflegegeld soll zum 1. Januar 2025 erneut steigen - um 4,5 Prozent. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 dürften dann etwa 347 Euro pro Monat bekommen.

Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 2: Wie hoch ist es mit der Kombinationsleistung?

Pflegebedürftige, die nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können laut dem BMG die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung - diese steigt 2025 übrigens auch - nur noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Etwa 43,7 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst gepflegt werden, haben laut der aktuellen Pflegestatistik einen Pflegegrad 2 und erhalten Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung. Das sind über 457.000 Menschen.

Für Pflegegrad 2 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung in der Pflege:

Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) Pflegegeld Pflegesachleistung Anspruch
0 : 100 0 Euro 761 Euro 761 Euro
10 : 90 33,20 Euro 684,90 Euro 718,10 Euro
20 : 80 66,40 Euro 608,80 Euro 675,20 Euro
30 : 70 99,60 Euro 532,70 Euro 632,30 Euro
40 : 60 132,80 Euro 456,60 Euro 589,40 Euro
50 : 50 166 Euro 380,50 Euro 546,50 Euro
60 : 40 199,20 Euro 304,40 Euro 503,60 Euro
70 : 30 232,40 Euro 228,30 Euro 460,70 Euro
80 : 20 265,60 Euro 152,20 Euro 417,80 Euro
90 : 10 298,80 Euro 76,10 Euro 374,90 Euro
100 : 0 332 Euro 0 Euro 332 Euro


Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 dürfen noch Auto fahren. Je nach Einschränkung kann es allerdings sein, dass es nicht mehr angeraten ist.