Pflegegeld bei Pflegegrad 3: So viel Geld gibt es 2024
Werden Pflegebedürftige zuhause durch Angehörige gepflegt, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Die Leistung wurde 2024 erhöht. Wie viel Geld bekommt man nun mit Pflegegrad 3?
Rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen gibt es in Deutschland. Davon haben dem Statistischen Bundesamt Destatis zufolge 28,5 Prozent einen Pflegegrad 3. Während etwa 84 Prozent aller Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 zuhause gepflegt werden, sind es bei Pflegegrad 3 rund 80 Prozent. Das entspricht laut der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen gibt es noch nicht - in etwa 1,13 Millionen pflegebedürftigen Menschen. Werden Betroffene durch Angehörige gepflegt, haben sie Anspruch auf Pflegegeld. Wie hoch ist die Leistung bei Pflegegrad 3 aber eigentlich seit der Erhöhung 2024?
Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?
Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld ist dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge, dass die Pflege zuhause sichergestellt ist, zum Beispiel durch pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen. Für den Anspruch auf Pflegegeld muss außerdem mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Dann wird die Leistung, in der Höhe nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt, von der Pflegeversicherung ausgezahlt - egal ob gesetzlich oder privat.
Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden rund 2,55 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zuhause allein durch Angehörige betreut. Sie haben folglich Anspruch auf Pflegegeld.
Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige werden von Angehörigen zusammen mit oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. In dieser Gruppe sind also Pflegebedürftige enthalten, die Anspruch auf die sogenannte Kombinationsleistung haben - gemeint ist die Kombination aus Pflegesachleistung und Pflegegeld. Laut Paragraf 38 SGB XI erhalten Pflegebedürftige, die ihnen zustehende Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch nehmen, "daneben ein anteiliges Pflegegeld ".
Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Wie hoch ist es 2024?
Das Pflegegeld wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Dem BMG zufolge ist es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 von 545 Euro auf 573 Euro gestiegen. Ausgezahlt wird es laut dem Pflegeportal pflege.de in der Regel am ersten Werktag des Monats und darf dann frei verwendet werden, die Leistung ist also an keinen bestimmten Zweck gebunden.
Etwa 31,7 Prozent der Pflegebedürftigen, die allein durch Angehörige gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 3 und erhalten Pflegegeld in Höhe von 573 Euro, also über 809.000 Menschen.
Übrigens soll das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 erneut steigen - diesmal um 4,5 Prozent. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 dürften dann etwa 598 Euro bekommen.
Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 3: Wie hoch ist es mit der Kombinationsleistung?
Pflegebedürftige, die nicht nur durch Angehörige, sondern auch durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können dem BMG zufolge die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung - diese steigt 2025 übrigens auch erneut - nur noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.
Etwa 30,8 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 3 und erhalten die Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung. Das sind über 322.000 Menschen.
Für Pflegegrad 3 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung in der Pflege:
Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige : Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Anspruch |
0 : 100 | 0 Euro | 1432 Euro | 1432 Euro |
10 : 90 | 57,30 Euro | 1288,80 Euro | 1346,10 Euro |
20 : 80 | 114,60 Euro | 1145,60 Euro | 1260,20 Euro |
30 : 70 | 171,90 Euro | 1002,40 Euro | 1174,30 Euro |
40 : 60 | 229,20 Euro | 859,20 Euro | 1088,40 Euro |
50 : 50 | 286,50 Euro | 716 Euro | 1002,50 Euro |
60 : 40 | 343,80 Euro | 572,80 Euro | 916,60 Euro |
70 : 30 | 401,10 Euro | 429,60 Euro | 830,70 Euro |
80 : 20 | 458,40 Euro | 286,40 Euro | 744,80 Euro |
90 : 10 | 515,70 Euro | 143,20 Euro | 658,90 Euro |
100 : 0 | 573 Euro | 0 Euro | 573 Euro |
Übrigens: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 dürfen zwar noch Auto fahren, sollten es vermutlich aber nicht mehr. Sind sie in einer Klinik, kann es sein, dass ihnen eine Begleitperson zusteht.