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Pflege
11.05.2024

Pflegegrad und Urlaubsgeld: Wie viel Geld bekommt man?

Wer Angehörige pflegt, braucht auch mal eine Auszeit. Gibt es Urlaubsgeld von der Pflegekasse?
Foto: Jens Büttner, dpa (Symbolbild)

Fahren Angehörige von Pflegebedürftigen in den Urlaub, muss die Pflege trotzdem weiter sichergestellt sein. Gibt es dafür Urlaubsgeld von der Pflegekasse?

Die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland steigt von Jahr zu Jahr. Dem Statistischen Bundesamt zufolge werden über 80 Prozent der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Hinter der Pflege stehen dann oft pflegende Angehörige, die sich zum Teil rund um die Uhr um ihre Verwandten und deren Haushalt kümmern. Die Vereinbarkeit der Pflege mit Familie und Beruf ist dabei mal mehr und mal weniger gegeben. Das kann mitunter sehr anstrengend sein und eine Auszeit erfordern.

Fahren pflegende Angehörige in den Urlaub, muss die Pflege trotzdem weiterhin sichergestellt sein. Dafür kann eine Ersatzpflege organisiert werden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse bis zu einer bestimmten Höhe. Dabei wird umgangssprachlich auch von Urlaubsgeld gesprochen. Doch wie viel steht Pflegebedürftigen der einzelnen Pflegegrade zu?

Übrigens: Es gibt auch die Möglichkeit gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person in den Urlaub zu fahren und Pflegeangebote vor Ort zu nutzen.

Pflegegrad und Urlaubsgeld: Wie viel Geld bekommt man mit der Verhinderungspflege?

Ist in Zusammenhang mit Pflegebedürftigen die Rede von Urlaubsgeld, ist in der Regel die sogenannte Verhinderungspflege als Leistung der Pflegeversicherung gemeint. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) steht die Leistung Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zu. Dabei werden die nachgewiesenen Kosten für eine Urlaubsvertretung beziehungsweise eine notwendige Ersatzpflege für längstens sechs Wochen (42 Tage) je Kalenderjahr übernommen und es steht ein Gesamtbudget von maximal 1612 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Das Gesamtbudget der Verhinderungspflege kann laut dem Pflegeportal pflege.de mit nicht aufgebrauchten Mitteln aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Maximal können so 806 Euro zum Budget hinzugefügt werden, so dass am Ende 2418 Euro zur Verfügung stehen.

Die Urlaubsvertretung kann im Rahmen der Verhinderungspflege durch einen ambulanten Pflegedienst - dieser kann unter Umständen auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen - oder eine andere private Pflegeperson - Freunde, Bekannte oder Verwandte - übernommen werden. Für private Ersatzpflegepersonen macht der Verwandtschaftsgrad bei der Höhe des Urlaubsgeldes allerdings einen Unterschied.

Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person zusammenleben, geleistet, dürfen laut dem BMG "die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten". Können in diesem Fall notwenige Ausgaben für die Ersatzpflege nachgewiesen werden, kann die Leistung auf 1612 Euro aufgestockt werden.

Ist die Ersatzpflegeperson mit der Pflegebedürftigen oder dem Pflegebedürftigem bis zum zweiten Grad verwandt oder wohnt im selben Haushalt, gelten nach der Pflegegeld-Erhöhung 2024 folgende Beträge für die Verhinderungspflege:

Verhinderungspflege: Welche Voraussetzungen gibt es?

Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen Pflegebedürftige laut dem BMG mindestens Pflegegrad 2 haben und mindestens sechs Monate zuhause gepflegt worden sein. Dabei sind nur Unterbrechungen von weniger als vier Wochen erlaubt.

Die Verhinderungspflege muss direkt bei der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person beantragt werden. Das muss allerdings nicht vor dem Urlaub geschehen. Laut pflege.de ist eine rückwirkende Beantragung vier Jahre lang möglich. Zudem wird das Pflegegeld dem BMG zufolge während der Verhinderungspflege zur Hälfte weiter bezahlt.