Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. Pflege: Pflegegrad 4: Das sind die Leistungen und Voraussetzungen

Pflege
30.03.2024

Pflegegrad 4: Das sind die Leistungen und Voraussetzungen

Bei Pflegegrad 4 haben Menschen eine "schwerste Beeinträchtigung". Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

Pflegegrad 4 erhalten Menschen mit einer "schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit". Welche Leistungen stehen diesen Personen zu?

Bei den meisten älteren Menschen oder aufgrund einer Krankheit stellt sich irgendwann die Frage, ob und wann Pflege notwendig werden könnte. Wer einen entsprechenden Pflegeantrag stellt oder für sich stellen lässt, muss sich auf eine Begutachtung über den angemessenen Pflegegrad einstellen. Dabei geht es um die Bewertung hinsichtlich Einschränkungen, Leistungen, Entlastungshilfen oder auch Zuschüsse seitens der Pflegekasse. Die jeweilige Einstufung basiert auf den Pflegegraden von 1 bis 5. Getroffen wird die Entscheidung vom Medizinischen Dienst im Auftrag einer Pflegekasse. Um Pflegegrad 4 zu erhalten, muss laut dem Bundesgesundheitsministerium eine "schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" vorliegen. Welche Leistungen erhalten Betroffene?

Pflegegrad 4: Diese Kriterien werden bewertet

Ist der Pflegeantrag geschrieben und eingereicht, folgt die Einstufung in einen Pflegegrad. Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit beträgt laut dem Bundesgesundheitsministerium 25 Tage. Folgende Kriterien werden bei der Einstufung für Pflegegrad 4 bewertet, wie das Portal pflege.de ausführt:

  • Mobilität: Entscheidend für die Einstufung des angemessenen Pflegegrads ist unter anderem, wie selbstständig sich die bedürftige Person fortbewegen kann, ob er oder sie noch aufrecht sitzen und Treppen steigen kann.
  • Auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten fallen bei der Entscheidung ins Gewicht: Kann sich jemand im Alltag orientieren und zurecht finden? Kann er oder sie für sich selbst Entscheidungen treffen, Risiken erkennen, Gespräche führen und Bedürfnisse mitteilen?
  • Ebenfalls steht die psychische Verfassung im Blickpunkt. Wie oft benötigt er oder sie Hilfe wegen psychischen Leidens?
  • Wichtig für das Gutachten ist zudem die Frage nach der Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich die begutachtete Person noch täglich selbst waschen, pflegen und ernähren?
  • Auch die selbstständige Bewältigung im Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen stehen auf dem Prüfstand: Können Therapien und Behandlungen, etwa bei der Dialyse oder einem Verbandswechsel, weitgehend autark gemeistert werden?
  • Nicht zuletzt entscheidet auch die Gestaltung des privaten Alltagslebens über den Pflegegrad der Betroffenen: Wie autonom kann der Tagesablauf noch absolviert werden, bestehen soziale Kontakte, gibt es Hobbys und Verpflichtungen in einem Vereinsleben?

Für jedes der sechs Module werden in bis zu 16 Kategorien unterschiedlich hohe Punkte vergeben.

Welche Voraussetzungen müssen für Pflegegrad 4 erfüllt sein?

2017 wurden die früheren Pflegestufen umgewandelt. Pflegegrad 4 bedeutete bis dahin Pflegestufe 2 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) sowie 3. Pflegegrad 4 ist definiert für Personen, deren Selbstständigkeit von einer "nachweislich schwersten Beeinträchtigung" eingeschränkt wird und die daher auf Hilfe angewiesen sind. Laut dem Bundesgesundheitsministerium muss sich der Wert in der festgelegten Skala zwischen 70 und unter 90 Punkten bewegen. Je höher die Punktzahl vom Medizinischen Dienst bewertet wird, desto höher ist der Pflegegrad. 

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 4?

Eine der entscheidenden Fragen beim Thema Pflege dreht sich ums Geld: Mit welchen Leistungen können Betroffene als auch Angehörige rechnen? Pauschal gibt es laut dem Portal pflege.de feststehende Leistungen, die unabhängig vom Pflegegrad von der Pflegekasse geleistet werden:

Dazu kommen bei Pflegegrad 4 noch weitere Leistungen. Einige davon wurden im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 erhöht, darunter etwa das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen

Das steht Personen mit Pflegegrad 4 zu:

Betroffene können je nach Bedarf eine Kombination der Geld- und Sachleistungen nutzen. Außerdem wurde mit der Pflegereform auch eine vereinfachte Finanzierung für die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege beschlossen. Dazu wird zum 1. Juli 2025 laut dem Bundesgesundheitsministerium das sogenannte Entlastungsbudget eingeführt. Für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 wurde es bereits zum 1. Januar 2024 eingeführt.