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Rente
02.05.2024

Witwenrente berechnen: Wie hoch ist sie?

Wenn der Partner stirbt, bekommen Hinterbliebene oft Witwen- oder Witwerrente.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

Stirbt die Partnerin oder der Partner, kann Anspruch auf die Witwenrente bestehen. Wie sie berechnet wird, lesen Sie hier.

Wenn die Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise der Partner stirbt, kann es sein, dass Hinterbliebene Anspruch auf die Witwenrente oder Witwerrente haben. Ausgezahlt wird die Hinterbliebenenrente genau wie die Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Doch wie wird die Witwenrente eigentlich berechnet? Und worauf ist bei Sterbevierteljahr sowie kleiner und großer Witwenrente zu achten?

Sterbevierteljahr: Wie hoch ist die Witwenrente?

Als Sterbevierteljahr werden laut der DRV die drei Monate bezeichnet, die auf den Sterbemonat folgen. In dieser Zeit erhalten berechtigte Hinterbliebene die Witwenente oder Witwerrente in Höhe des vollen Rentenanspruchs der verstorbenen Partnerin oder des verstorbenen Partners zum Zeitpunkt des Todes. 

In diesem Zeitraum wird auch eigenes Einkommen von Witwen und Witwern nicht auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. 

Kleine und große Witwenrente: Was ist der Unterschied bei der Berechnung?

Geht es darum, die Höhe der Witwen- oder Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr zu berechnen, muss zwischen der kleinen und der großen Form der Hinterbliebenenrente unterschieden werden. 

Die kleine Witwenrente beträgt laut der DRV grundsätzlich 25 Prozent der Rente wegen Erwerbsminderung oder der Altersrente, die die verstorbene Partnerin oder der verstorbene Partner zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte. Anspruch haben Hinterbliebene, wenn sie jünger als 47 Jahre und weder erwerbsgemindert sind noch ein Kind erziehen. Ausgezahlt wird die kleine Witwenrente dabei für höchstens zwei Jahre. Einzige Ausnahme: Betroffene haben vor 2002 geheiratet oder einer der Partner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren. In diesem Fall wird die kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente unbegrenzt gezahlt. 

Die große Witwenrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die die verstorbene Person zum Zeitpunkt ihres Todes bezogen hat oder hätte. Haben Betroffene vor 2002 geheiratet oder ist einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt das "alte Recht" und die große Witwenrente beträgt 60 statt 55 Prozent. Anspruch auf die große Witwenrente haben Hinterbliebene, wenn sie 47 Jahre oder älter sind, erwerbsgemindert sind oder ein Kind erziehen. 

Also: Wichtige Zahlen für die Berechnung der Witwenrente sind demnach 25 Prozent und 55 oder 60 Prozent der Rente, die die verstorbene Partnerin oder der verstorbene Partner zum Zeitpunkt des Todes bekommen hat oder hätte.

Witwenrente berechnen: Welcher Freibetrag gilt für eigenes Einkommen?

Haben Hinterbliebene neben der Witwenrente oder Witwerrente selbst ein Einkommen, wird dieses der DRV zufolge oberhalb eines bestimmten Freibetrags zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet - mit Ausnahme des Sterbevierteljahrs. 

Dieser Freibetrag wird vom Nettoeinkommen abgezogen und ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. Das bedeutet, dass er sich immer dann erhöht, wenn die Renten steigen. Er beträgt für alle Hinterbliebenen- und Erziehungsrentner das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes - zurzeit 37,60 Euro. Demnach gilt der DRV zufolge aktuell ein Freibetrag für Witwen und Witwer von 992,64 Euro netto. Dieser Betrag erhöht sich für jedes Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, um 210,56 Euro. 

Nach Rechnung der DRV bedeutet das, dass das Einkommen Hinterbliebener bei einem monatlichen Bruttoverdienst von bis zu 1654,40 Euro beziehungsweise bei der Erziehung eines Kindes von bis zu 2005,33 Euro anrechnungsfrei bleibt und vom Freibetrag gedeckt ist. 

Welches Einkommen wird auf die Witwenrente angerechnet?

Der DRV zufolge wird folgendes Einkommen auf die Witwenrente oder Witwerrente angerechnet: 

  • Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit
  • Erwerbsersatzeinkommen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Renten
  • Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen sowie Gewinne aus Verkäufen, Miet- oder Pachteinnahmen
  • Betriebsrenten
  • Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen
  • Elterngeld

Auch vergleichbare Einkommen aus dem Ausland werden bei der Berechnung der Witwenrente angerechnet. 

Laut der DRV gibt es zwei Ausnahmen. In diesen Fällen wird nur Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit sowie dauerhaftes Erwerbsersatzeinkommen auf die Witwenrente angerechnet:

  • Wenn die Partnerin oder der Partner vor 2002 gestorben ist.
  • Wenn die Partnerin oder der Partner ab 2002 gestorben ist, die Ehe aber vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde.

Witwenrente berechnen: Wie hoch ist sie?

Um die Höhe der Witwenrente oder Witwerrente zu berechnen, müssen einige Punkte beachtet werden. Wir erklären die Rechnung an einem Beispiel und gehen dabei von einer durchschnittlichen Altersrente aus. Diese lag im Jahr 2022 laut der DRV bei 1550 Euro. 

  • Hannes ist gestorben. Er hatte eine Rente in Höhe von monatlich 1550 Euro. Seine Frau Anne hat nun Anspruch auf Witwenrente.
  • In den ersten drei Monaten nach dem Tod ihres Partners erhält Anne Witwenrente in voller Höhe der Altersrente ihres Mannes, also 1550 Euro.
  • Da sie zwei Kinder erzieht, hat Anne Anspruch auf die große Witwenrente. Nach dem Sterbevierteljahr stehen ihr also 55 Prozent der Rente ihres Mannes zu. Das wären 852,50 Euro pro Monat.
    Die Rechnung: 1550 Euro x 0,55 = 852,50 Euro
  • Anne hat aber auch selbst ein Einkommen. Pro Monat bekommt sie 1750 Euro netto.
  • Der Freibetrag von 992,64 Euro erhöht sich für Anne wegen der zwei Kinder um 421,12 Euro auf 1412,58 Euro. Ihr Nettoeinkommen übersteigt den Freibetrag also um 337,42 Euro. Davon werden 40 Prozent - also rund 134,97 Euro - auf die Witwenrente angerechnet.
    Die Rechnung: (1750 Euro - 1412,58 Euro) x 0,4 = 134,97 Euro
  • Nach Anrechnung des Einkommens steht Anne Witwenrente in Höhe von 717,53 Euro pro Monat zu.
    Die Rechnung: 852,50 Euro - 134,97 Euro = 717,53 Euro