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  3. Energieversorgung: Strom und Gas: Wie lässt sich beim Anbieterwechsel Geld sparen?

Energieversorgung
23.06.2023

Strom und Gas: Wie lässt sich beim Anbieterwechsel Geld sparen?

Im Jahr 2023 sind in Deutschland die Strompreise wieder gesunken. Dennoch würde sich für zahlreiche Verbraucher und Verbraucherinnen ein Anbieterwechsel lohnen.
Foto: Federico Gambarini, dpa

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise ziehen viele Bürger und Bürgerinnen einen Anbieterwechsel in Betracht. Wir erklären, wie man bei Strom und Gas Geld spart.

In Deutschland ist der Markt der Stromtarife eher undurchsichtig. Es gibt Hunderte verschiedener Anbieter - da ist nicht zwangsläufig klar, welches Unternehmen geeignet ist. Im Zuge der Energiekrise mitsamt Inflation stehen viele Menschen vor der Frage, wie sich bei der Strom- und auch Gasversorgung Geld sparen lässt. Ein Anbieterwechsel erscheint eine gute Lösung - hierbei sollten bestimmte Dinge beachtet werden. Warten oder wechseln? Wir erklären, worauf es ankommt.

Energiekrise: Viele Anbieter von Strom und Gas unterhalb der Preisbremse

Nach den enormen Preissteigerungen im vergangenen Jahr bei Strom und Gas hat sich die Lage in Deutschland mittlerweile verbessert. Das liegt auch an der Strompreisbremse (noch bis Dezember 2023), wodurch der Betrag pro Kilowattstunde bis zu 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs gedeckelt ist. Verbraucherinnen und Verbraucher können laut Deutscher Presse-Agentur (dpa) zu Anbietern wechseln, deren Preise derzeit recht deutlich unterhalb der Energiepreisbremsen pro Kilowattstunde liegen (Strom 40 Cent, Gas 12 Cent).

Laut Mirko Schlossarczyk vom Beratungsunternehmen Enervis seien für die derzeit günstigen Stromkosten auch gesunkene Preise der Händler an den Strombörsen verantwortlich, dazu komme dem Experten zufolge ein witterungsbedingt kräftig gestiegener Anteil von kostengünstiger Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien, durch Wind und Sonne.

Einer der Gründe, warum Verbraucher und Verbraucherinnen oft mehr für Strom bezahlen, als sie müssten: Sie beziehen Energie der Grundversorgung ihrer Stadtwerke - und die sind nicht die preiswertesten Anbieter. Vergleiche wie von Check24 zeigen, dass so gut wie nie die Stadtwerke die günstigste Wahl darstellen. Dem Portal zufolge befinden sich knapp 76 Prozent der Grundversorger-Tarife über der Strompreisbremse. Bei alternativen Versorgern betrage der Wert 88 Prozent der Anbieter - welche darunter liegen. Laut Stiftung Warentest ist auch das Vergleichsportal Verivox eine gute Anlaufstelle, wenn es um das Auffinden eines neuen Stromanbieters geht.

Stromanbieter wechseln? Manchmal reicht ein neuer Tarif

Dabei müssen Kunden nicht zwingend den Anbieter wechseln, um Geld zu sparen. Oft reicht bereits eine Änderung des Tarifs. Viele Stromanbieter haben auch Ökostrom-Tarife im Angebot, die teilweise günstiger sein können, als herkömmliche Stromtarife. Gegenüber dem Grundversorger-Angebot scheint das sogar die Regel zu sein. Zudem schont Ökostrom die Umwelt. Prinzipiell hat es Sinn, jährlich den Verbrauch über das ganze Jahr zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen Stromanbieter zu vergleichen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) empfiehlt generell einen Wechsel des Stromanbieters: Laut Christina Wallraf sei dies sinnvoll, weil die Preise für Neukunden "schon wieder annehmbar" sind.

Der Expertin für Energie zufolge würden nicht nur Alternativanbieter momentan preiswerte Stromtarife anbieten, sondern auch Stadtwerke sowie deren Vertriebsmarken. Dabei sollten sich Interessierte speziell auch nach Sondertarifen erkundigen, die Grundversorger anbieten - und die günstiger seien als die Grundversorgung.

Derweil gibt es mehrere Maßnahmen, wie sich bei Strom Geld sparen lässt.

Gasanbieter wechseln: 90 Prozent der Grundversorger über der Preisbremse

Verifox notierte zuletzt auch bei Gas sinkende Preise. Demnach seien in der Grundversorgung für Juni, Juli und August bislang 75 Preissenkungen um rund 17 Prozent registriert worden. Dagegen haben neun Versorger Erhöhungen angekündigt. Laut Check24 lägen in der Grundversorgung noch 90 Prozent der Gastarife oberhalb der Gaspreisbremse, im Schnitt würden Verbraucher und Verbraucherinnen dort aktuell 13,3 Cent je Kilowattstunde für Erdgas zahlen. Bei alternativen Versorgern befinden sich dagegen 80 Prozent der untersuchten Anbieter unterhalb der staatlichen Preisbremse.

Stromanbieter wechseln: Fristen checken und von Wechselprämie profitieren

Wer wechseln möchte, sollte zunächst den vorhandenen Vertrag mit dem Anbieter prüfen. Wichtig sind die Aspekte Restlaufzeit und Kündigungsfrist, um den Anbieterwechsel möglichst schnell vollziehen zu können. Was viele Personen nicht wissen: Beim Kündigen eines Tarifes der Grundversorgung muss laut Bundesnetzagentur lediglich eine gesetzliche Frist von zwei Wochen eingehalten werden.

Viel Zeit muss der Stromanbieter-Wechsel nicht kosten. In der Regel genügt es, sich beim neuen Anbieter online anzumelden, die Firma unternimmt dann die weiteren Schritte. Beim Wechseln des Stromanbieters kann man oftmals von einer Wechselprämie profitieren. Das lässt sich bei Vergleichsportalen per Mausklick bei den zusätzlichen Einstellungen wählen - worauf eine gefilterte Übersicht erscheint.

Die Stiftung Warentest spricht von zwei Unterlagen, die man für einen Wechsel generell benötigt:

  • Vorjahresrechnung: Zähler, Verbrauch, Strompreis
  • Aktueller Stromvertrag zum Erkennen der Kündigungsfrist

Bei Vergleichsportalen werden in der Regel die Postleitzahl, die Anzahl der Personen im Haushalt sowie der bisherige, jährliche Stromverbrauch angegeben, um die Angebote sichten zu können. Hierbei gibt es Richtwerte, die individuell je nach Verbrauch voneinander abweichen. Eine ausführliche Übersicht bietet zum Beispiel die Verbraucherzentrale.

Wichtig zu wissen: Bei Preiserhöhungen haben Verbraucher und Verbraucherinnen ein zweiwöchiges Sonderkündigungsrecht. Außerdem hat der Gesetzgeber mittlerweile die Verbraucherfreundlichkeit erhöht. Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, dürfen sich nicht mehr automatisch um zwölf Monate verlängern. Stattdessen verlängern sie sich nach der Erstlaufzeit auf unbestimmte Dauer - können alledings jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, bestätigt das Bundesministerium für Justiz. (wah mit dpa-material)