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Landkreis Günzburg
19.05.2020

Ärger und Verwirrung um zwei Minigolfanlagen

Die Minigolfanlage am Waldbad in Günzburg ist am Samstag wieder in Betrieb gegangen.
Foto: Bernhard Weizenegger

In Günzburg darf seit Samstag Minigolf gespielt werden, in Ichenhausen allerdings nicht. Warum gibt es diese Ungleichbehandlung? Im Landratsamt herrscht Verwirrung.

Neidisch blickte Philipp Pabst in den vergangenen Tagen nach Günzburg. Während in der Großen Kreisstadt seit Samstag die Besucher wieder zu Schläger und Ball greifen dürfen, herrscht auf seiner Freizeitanlage gähnende Leere. Der Betrieb ist ihm nicht gestattet. Woher diese Ungleichbehandlung zwischen Günzburg und Ichenhausen stammt? Eine Spurensuche – und im Landratsamt herrscht Verwirrung.

Seit fünf Jahren ist Pabst der Chef der Minigolfanlage in Ichenhausen. Auf den insgesamt 18 Bahnen tummeln sich an sonnigen Tagen Dutzende Menschen. Ursprünglich wollte er am 1. April öffnen, doch die Corona-Pandemie machte ihm einen Strich durch die Rechnung. Mehrmals habe er mit dem Landratsamt telefoniert und Mails geschrieben, zuletzt am gestrigen Dienstag. Immer wieder habe er dieselbe Antwort erhalten: Pabst darf die Minigolfanlage nicht öffnen, da sie als Freizeitanlage gelte und dementsprechend erst Ende Mai wieder in Betrieb gehen darf. „Das verstehe ich nicht. In Günzburg wird seit Samstag gespielt. Und ich darf seit Montag nur den Biergarten öffnen“, beschwert sich Pabst.

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