Keine beleuchteten Plakate auf Hauswand
Kötz wehrt sich gegen Bauantrag für Vorhaben an der B16
Kötz-Kleinkötz Großflächige Plakattafeln sind Kommunen oft ein Dorn im Auge; sie abzulehnen ist aus baurechtlichen Gründen aber meistens schwierig. Beim Bauantrag für zwei beleuchtete Werbetafeln an einer Hauswand an der Bundesstraße 16 in Kleinkötz aber sieht Bürgermeister Ernst Walter gute Chancen für die Gemeinde: Weil die Hauswand direkt auf der Grenze zum Gehweg steht, würden die Plakattafeln auf öffentlichen Grund ragen. Und der darf nicht ohne Einverständnis der Gemeinde überbaut werden. Dieses Einverständnis, das zeigte sich in der Bauausschuss-Sitzung deutlich, soll es nicht geben.
Geplant sind zwei nebeneinander hängende Tafeln mit einer Größe von jeweils 3,66 Meter Breite und 2,60 Höhe. Sie sollen, so wünscht es der Antragsteller, eine norddeutsche Firma, über die ganze Breite beleuchtet werden. Dazu ist an der Oberkante eine Lichtleiste vorgesehen, deren gebogene Arme die Lampe in 75 Zentimeter Entfernung vom Plakat halten. Rechnet man die Tiefe der Plakattafel dazu, so bedeutet das, dass das Leuchtenrohr fast einen Meter in das Lichtraumprofil über dem Gehweg hineinragt, wie der Kötzer Bürgermeister Ernst Walter erklärt.
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