Biogasanlage auch ohne Landwirtschaft
Jettingen-Scheppach Eine Biogasanlage im Außenbereich ist nach geltendem Recht nur in Verbindung mit einem landwirtschaftlichen Betrieb genehmigungsfähig. Um einem heimischen Landwirt die Möglichkeit zu verschaffen, vorerst nur die Biogasanlage zu verwirklichen, ändert die Marktgemeinde nach einstimmigem Beschluss des Marktgemeinderates den Flächennutzungsplan und erstellt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Sondergebiet Waldbacher Berg".
Das Planungsgebiet mit einer Fläche von 2,46 Hektar liegt südlich der Einfahrt zum Gut Unterwaldbach unmittelbar an der Staatsstraße 2025. Bürgermeister Hans Reichhart erinnerte daran, dass die Biogasanlage bereits 2005 grundsätzlich vom Rat genehmigt worden ist, ebenso eine Stahlhalle im Jahre 2006. Im Gegensatz zu heute galt damals eine Biogasanlage auch als separates Bauwerk als privilegiertes Vorhaben.
Nun aber, da der Investor zwar einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einplant, vorerst jedoch nur die Biogasanlage bauen will, müsse der Flächennutzungsplan geändert und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
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