Schwarzbau und Baugrenzen: Burgauer Bauausschuss schafft neue Präzedenzfälle
Plus Die Meinungen gehen im Burgauer Ausschuss auseinander: Kann man dem Antrag für eine Garage zustimmen, wenn sie schon teilweise fertig ist? Und wie weit darf ein Bau die Grenze überragen?
Neubau einer Produktionshalle, Aufstockung des Bürogebäudes und Neubau einer Garage: Worüber der Burgauer Bauausschuss hier zu beraten hatte, klingt nicht danach, als würde der Antrag in eine längere Diskussion münden – wäre die Garage nicht schon teilweise gebaut, wie es in den Sitzungsunterlagen hieß. Und so monierte Eveline Kuhnert (Grüne), dass immer wieder Ausnahmen gemacht würden, auch wenn bei einem Bauantrag bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden seien. Das sei inakzeptabel, und deshalb sei es abzulehnen.
Frank Rupprecht (CWG) warnte, in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, man winke durch, was nicht in Ordnung sei. Bei anderen Anträgen sei die Situation eine andere gewesen. Außerdem gehe es hier um das Bauplanungs- und nicht das Bauordnungsrecht. Doch auch Hermann Mühlbauer (ABB) pflichtete Kuhnert bei: Wenn ohne Genehmigung gebaut werde, könne er durchaus entsprechend abstimmen. Das sei der dritte Fall in der aktuellen Wahlperiode, in dem schwarz gebaut werde und man es durchwinken wolle. Letztlich votierten aber nur Kuhnert und er gegen das Projekt an der Haldenwanger Straße.
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