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28.02.2019

Das müssen Tierhalter jetzt wissen

Neue Regelungen zur Blauzungenkrankheit

Bereits seit dem 6. Februar ist der Landkreis Günzburg zum Sperrgebiet aufgrund der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg erklärt worden (wir berichteten). In einem Betrieb im Rems-Murr-Kreis ist der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt worden. Damit sind nun weite Teile Schwabens von der Restriktionszone betroffen. Deswegen wird auch die Allgemeinverfügung des Landratsamtes angepasst, die am heutigen Donnerstag im Amtsblatt veröffentlicht wird, berichtet das Landratsamt in einer Pressemitteilung.

Das Verbringen von nicht geimpften Tieren aus einem Sperrgebiet in eine Blauzungen-freie Zone ist demnach noch bis zum 31. März 2019 möglich, wenn die Tiere nicht länger als sieben Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Blauzungenkrankheit untersucht und mit einem Repellent behandelt wurden. Damit sollen die winzigen Stechfliegen (Gnitzen) von den Nutztieren abgehalten werden, welche die Blauzungenkrankheit übertragen. Als weitere Erleichterung für das Verbringen innerhalb der Restriktionszone wurde eingeführt, dass mit der Antragstellung auf den Tiertransport, der von einer Tierhaltererklärung begleitet werden muss, die Zulassung generell als erteilt gilt. Aktuell sind nach Angaben des Landratsamtes 43 Blauzungenausbrüche in Deutschland bestätigt. Betroffene Bundesländer mit einem eigenen Ausbruchsgeschehen sind Baden-Württemberg, wo bislang die meisten Fälle festgestellt wurden, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Für Tierhalter bedeutet dies: Wer Wiederkäuer hält, muss deren Haltung und Standort unverzüglich beim Veterinäramt anzeigen. Die Tiere dürfen außerdem das Sperrgebiet nur unter strikter Beachtung von Auflagen verlassen. Der freie Tierverkehr mit Wiederkäuern ist eingeschränkt. Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Wiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas, Vicunas und Guanacos) befällt. Überträger sind Mücken. Die Symptome sind ähnlich der Maul- und Klauenseuche. Eine vorbeugende Impfung ist gegen bestimmte Typen des Erregers möglich. Für Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden, heißt es aus dem Landratsamt. (zg)

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