Dramatische Lage im Gastgewerbe
Gewerkschaft fordert Mindestsumme beim Kurzarbeitergeld
Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels im Kreis Günzburg macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 151 gastgewerbliche Betriebe im Kreis Günzburg Kurzarbeit an – das sind 70 Prozent aller Betriebe der Branche im Landkreis.
Die Zahl der Köchinnen, Kellner und Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 756. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit 56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich: In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei 7,8 Prozent. „Im Unterschied zu anderen Branchen dauert der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht“, sagt Tim Lubecki, Geschäftsführer der NGG-Region Schwaben. Wegen ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitze sich die Lage der Beschäftigten dramatisch zu. „Ohne schnelle und unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existenzielle Probleme“, betont Lubecki.
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