Fehlalarm: Die Rechnung kommt
Markt Waldstetten beschließt Satzungen. Mutwilligkeit wird teuer
Trunkenheit im Dienst – das hat nicht nur beim Monopoly-spiel unangenehme Folgen. Auch in der Satzung, die der Waldstetter Marktgemeinderat jetzt für die Feuerwehr beschlossen hat, ist dieser Fall erwähnt. Neben „unehrenhaftem Verhalten“ oder „grobem Vergehen gegen Kameraden“ ist in der Satzung auch die Trunkenheit als grobe Verletzung der Dienstpflichten aufgelistet. Die Konsequenz: Der Kommandant muss den Betroffenen aus der Feuerwehr ausschließen. Bisher ist dem Kommandanten Christoph Schneider ein solcher Fall aber nicht vorgekommen.
Weil bisher nur der Feuerwehrverein, nicht aber die Wehr eine Satzung hat, zieht die Gemeinde Waldstetten jetzt nach. Im Marktgemeinderat wurde die Stammsatzung beschlossen, die Rechtsgrundlagen, Organisation, freiwillige Leistungen, Dienstverhinderung, Pflichtverletzungen und noch mehr regelt. Was die Kommune für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr in Rechnung stellen kann, steht in der einstimmig beschlossenen Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz. Bei Veranstaltungen wie dem Laternenumzug des Kindergartens zu Sankt Martin empfahl Zweiter Bürgermeister Mathias Mader pragmatisches Handeln, wie überhaupt bei „sozialen Zwecken“.
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