Komplizierte Rechnung
Gemeinderat Kötz genehmigt 8664 Euro Ablesekosten für das Abwasser
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1997 und ein darauf folgender Beschluss des Wasserversorgers Rauher Berg hat jetzt den Gemeinderat Kötz beschäftigt. Dieser hatte außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von insgesamt 8664 Euro abzusegnen, was in der öffentlichen Sitzung am Dienstag einstimmig und ohne Fragen oder Diskussion geschah. Bürgermeisterin Sabine Ertle musste ein bisschen ausholen, um die Sache zu erklären: Wasser- und Kanalwerke berechnen ihre Gebühren nach dem Frischwasserverbrauch, der mit Wasserzählern festgestellt wird. Weil Kanalwerke, also in diesem Fall der Abwasserverband Unteres Günztal, nicht über solche Wasseruhren verfügt, stellt ihm der Wasserversorgungszweckverband Rauher Berg die jährlichen Daten der Wasserzähler für die Abrechnung der Kanalgebühren zur Verfügung. 1997 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Hälfte der Ablesekosten des Wasserwerks vom Kanalwerk, also vom Abwasserverband bezahlt werden muss. Der Zweckverband Rauher Berg hat dann im Dezember 1999 beschlossen, die Hälfte seiner Ablesekosten den betroffenen Gemeinden in Rechnung zu stellen. Damit wollte der Wasserversorger steuerliche Probleme vermeiden. Nach einer Überprüfung der Ablesekosten hat der Zweckverband Rauher Berg jetzt die Kosten für die Jahre 2017, 2018 und 2019 in Rechnung gestellt.
Weil der Haushaltsansatz aber meistens nur ein Jahr vorsieht, muss die Gemeinde Kötz jetzt ungeplant 8664 Euro an den Wasserversorgungsverband Rauher Berg überweisen. Diese überplanmäßige Ausgabe hat der Gemeinderat genehmigt. In Zukunft, so sagte Bürgermeisterin Ertle, wird dann wieder jährlich abgerechnet.
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