Neue Sätze für die Satzungen
Bei Erschließungsbeiträgen und bei den Beiträgen zum Straßenausbau muss Waldstetten nachbessern
Waldstetten Der Marktgemeinde-rat von Waldstetten hat zwei Satzungen aus den Jahren 1977 und 1979 überarbeitet und neu beschlossen. Amtsleiter Albert Heimbach informierte die Gemeinderäte, dass im Rahmen einer Überprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband festgestellt wurde, dass die Erschließungsbeitragssatzung (erstmalige Herstellung von Straßen) sowie auch die Straßenausbaubeitragssatzung nicht mehr auf dem neuesten Stand sind.
Bei der Erschließungsbeitragssatzung dürfen nach geltendem Recht für Kinderspielplätze von Anwohnern künftig keine Erschließungsbeiträge mehr verlangt werden. Auch die sogenannte „Eckgrundstücksregelung“ ist veraltet. Ab sofort darf bei der Beitragsberechnung nicht mehr nur die Hälfte der Grundstücksfläche herangezogen werden, sondern es muss mit zwei Dritteln gerechnet werden.
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