Erschließung war Knackpunkt
So lange es keine Probleme gibt, bleiben zwei Zufahrten
Kötz-Großkötz Knapp ein Jahr nachdem zum ersten Mal die Planungen für ein Gewerbegebiet am nördlichen Ortsrand von Großkötz öffentlich vorgestellt worden sind, hat der Gemeinderat jetzt in der letzten Sitzung des Jahres den Bebauungsplan „Gewerbegebiet an der GZ4“ beschlossen, sodass dieser nach Bekanntgabe im Mitteilungsblatt rechtskräftig werden wird. Gleich nach dem Satzungsbeschluss kam ein Bauantrag auf den Tisch: Ein Unternehmen aus Großkötz will so schnell wie möglich im neuen Gewerbegebiet bauen (siehe eigenen Bericht).
Wie ein roter Faden
Ein Problem hatte sich wie ein roter Faden durch die Planungen gezogen, mit denen die Gemeinde Kötz nach Jahren ohne freie Gewerbeflächen endlich wieder die An- oder Umsiedlung von Betrieben ermöglichen will: Wie wird die Erschließung des insgesamt circa 2,9 Hektar großen Gewerbegebietes gestaltet? Lange hatte es so ausgesehen, als müsse die Einmündung des Sportplatzwegs in die Kreisstraße GZ4 gekappt werden, weil die Behörden, zumal außerorts, mehrere nah beieinanderliegende Einmündungen auf die Kreisstraße nicht erlauben würden: noch im innerörtlichen Bereich die Einmündung der Sonnenstraße, dann die neue Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet und der Sportplatzweg. Vor allem Landwirte wollten den Sportplatzweg erhalten. Im Gemeinderat diskutierte man ausgiebig, Bürger sammelten Unterschriften gegen die Abkopplung des Sportplatzwegs von der Kreisstraße.
Sah es stellenweise so aus, als könnte die Frage der Erschließung womöglich das ganze Gewerbegebiet vereiteln, so hat sich zu guter Letzt doch eine Lösung gefunden: Der Sportplatzweg bleibt in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt in Krumbach und dem Fachbereich Auto und Verkehr am Günzburger Landratsamt samt Einmündung auf die Kreisstraße erhalten. Das Gewerbegebiet wird, wie von Planer Peter Wolpert vorgesehen, mit einer Stichstraße samt Wendehammer erschlossen.
Die offizielle Wegweisung zum Sportplatz aber wird künftig durch das Gewerbegebiet führen, was gewährleisten soll, dass ortsunkundige Besucher des Sportplatzes die neue Erschließungsstraße nutzen. „Mit dieser Entflechtung des Verkehrs sind Konfliktsituationen auf der GZ4 eher nicht zu erwarten“, so argumentiert die Gemeinde Kötz. Planer Wolpert versicherte in der Gemeinderatssitzung: „Solange es keine Probleme gibt, werden diese zwei Zufahrten nebeneinander bestehen bleiben.“ Sollte es allerdings Schwierigkeiten geben, müssten die Kötzer doch mit einer Sperrung des Sportplatzwegs rechnen.
Nichts bewirkt
Der in diesem Zusammenhang immer wieder geäußerte Wunsch nach einer Versetzung des Ortsschildes in Richtung Norden jedoch geht nicht in Erfüllung: Das künftige Gewerbegebiet liege außerorts, über eine Versetzung der Ortstafel könne man aktuell nicht entscheiden, signalisierte das Günzburger Landratsamt. Denn: Weil es keine Einzelzufahrten von den Gewerbegebieten zur Kreisstraße gibt, „fehlt es am Merkmal der geschlossenen Bebauung“, schreibt das Amt in seiner Stellungnahme. Die Platzierung des Ortsschildes war in früheren Sitzungen im Gemeinderat heftig diskutiert und die Haltung des Landratsamtes offen kritisiert worden. Auch die Vorsprache eines Gemeinderats im Günzburger Landratsamt hat, so sagte Bürgermeister Ernst Walter in der Gemeinderatssitzung, „nichts bewirkt“. (ilor)
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