Das Ende der Ehe war der Anfang des Stalkings
Eine 50-Jährige aus dem Landkreis hat ihrem Exmann über Jahre nachgestellt. Warum der Richterin der Kragen platzt
Stalking, zu deutsch Nachstellung, ist eine Straftat, die erst in jüngerer Zeit als solche erkannt und geahndet wird. Mit der Novellierung der entsprechenden Paragraphen kann heute, so Richterin Franziska Braun, ein Stalker auch dann verurteilt werden, wenn seine Taten den Geschädigten nicht wesentlich in seiner Lebensgestaltung beieinträchtigen, es reicht bereits, wenn das Verhalten des Stalkers dazu geeignet ist. Das, so die Richterin, hilft vor allem Nachstellungsopfern, die ein gewisses Maß an Resistenz gegen Stalking zeigen.
Grund für ihre Ausführungen war der Fall einer 50-Jährigen aus dem Landkreis Günzburg, die ihrem Ex-Mann über Jahre nachstellt. Zwar, so billigten Staatsanwaltschaft und Gericht der Angeklagten zu, sei die Trennung nach 30 Jahren Ehe wohl nicht in Frieden und harmonisch zu Ende gegangen, der Ehemann hatte nach Aussagen der Angeklagten jede Erklärung für seine Abwendung verweigert, doch darf dies nicht dazu führen, den Expartner dauerhaft zu verfolgen und zu belästigen.
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