„Die Bürger werden nicht über Gebühr beansprucht“
Kötzer müssen künftig Verbesserungsbeiträge bezahlen. Was das bedeutet, hat ein Sachverständiger erläutert
Kötz „Wir wollen nicht, dass die Gebühren irgendwann mal ins Unermessliche steigen“, sagt der Kötzer Bürgermeister Ernst Walter. Und deshalb müssen die Bürger, so hatte es der Gemeinderat schon 2009 beschlossen, für Verbesserungen am Kanalnetz jetzt Verbesserungsbeiträge beisteuern. Das betrifft aktuell Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung seit 2010, wo in einem ersten Schritt etwa 400000 Euro auf die Grundstücksbesitzer in allen drei Ortsteilen umgelegt werden. Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in der Günzhalle stellte Sachverständiger Christian Weiß die Kalkulation des Verbesserungsbeitrags den Gemeinderäten und circa 25 Interessierten vor.
Regenüberlaufbecken am Buchberg, der neue Kanal im Großkötzer Oberdorf und in der Günzburger Straße, die Umstellung des Großkötzer Regenüberlaufbeckens: 545000 Euro hat die Gemeinde Kötz dafür seit 2010 investiert. 383000 Euro davon müssen die Kötzer Bürger tragen, Kosten zur Straßenentwässerung gehen nur bei der Erschließung von Neubaugebieten zulasten des Bürgers. Auch für Reparaturmaßnahmen dürfen keine Verbesserungsbeiträge verlangt werden, erklärt der Kötzer Bürgermeister im Gespräch mit der Günzburger Zeitung. Die Kommune habe sich vom Bayerischen Gemeindetag beraten lassen, für welche Maßnahmen sie Verbesserungsbeiträge von den Bürgern fordern kann.
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