Geflügelpest: Stallpflicht wird von manchen ignoriert
Beim Kreisveterinäramt gehen vermehrt Meldungen darüber ein, dass die Stallpflicht ignoriert wird. Die Mitarbeiter des Amtes sind bei Kontrollen sogar schon beschimpft worden.
Bislang ist im Landkreis Günzburg noch kein Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln registriert worden. Doch die Stallpflicht gilt nach wie vor, betont Dr. Max Schubert vom Kreisveterinäramt – der auch sagt, dass sich mehrere Geflügelhalter nicht daran halten. So gehen seit zwei bis drei Wochen täglich im Schnitt eine bis zwei Meldungen dazu ein, sechs bis sieben davon hätten sich bei Kontrollen bestätigt. Manche seien einsichtig, andere hätten Mitarbeiter des Amtes aber sogar beschimpft.
Schubert geht davon aus, dass es eine gewisse Verwirrung gebe, weil die Stallpflicht in Baden-Württemberg teilweise aufgehoben worden sei. Das gelte aber nicht für Bayern. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine mündliche Verwarnung, eine kostenpflichtige Verwarnung oder ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit. Das könne bis zu 20000 Euro teuer werden.
In den vorliegenden Fällen sei nicht davon auszugehen, dass diese Höhe erreicht wird. Was viele aber nicht bedenken: Wenn sich Hausgeflügel infiziert, müssten die betroffenen Gebiete abgesperrt werden – und auf den Verursacher kämen Regressforderungen zu. Und die seien dann mit Sicherheit deutlich teurer als eine durch die Behörde verhängte Strafe, sagt Schubert. cki
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