Sozialversicherungsbetrug wird teuer
Die Verhandlung gegen zwei Angeklagte aus dem Landkreis sollte drei Tage dauern. Nach eineinhalb Stunden war vor dem Günzburger Amtsgericht alles vorbei. Billig kommen die Männer aber nicht davon.
Das ging aber schnell! Drei Verhandlungstage hatte das Günzburger Amtsgericht angesetzt, dann aber war nach eineinhalb Stunden der Fall klar: Das Strafverfahren gegen zwei Männer aus dem südlichen Landkreis wird gegen Auflagen eingestellt. Das war gestern den beiden Angeklagten, die wegen Sozialversicherungsbetrugs und Schwarzarbeit vor dem Schöffengericht standen, einen Batzen Geld wert.
101.000 Euro haben sie schon an die AOK Bayern überwiesen. Diese Summe ist die Wiedergutmachung des Schadens, der der Krankenkasse entstanden war, weil die 58- und 48-jährigen Angeklagten als Geschäftsführer einer Montagefirma mehrfach für einige Monate Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet und dann ausländische Arbeiter – teilweise ohne Arbeitsgenehmigung – als vermeintlich Selbstständige beschäftigt hatten. Der 48-jährige Angeklagte war auf dem Papier Mitgesellschafter der GmbH. Die Gesellschaften bürgerlichen Rechts seien bloß gegründet worden, um dort Arbeiter für die GmbH unterzubringen, sagte der Staatsanwalt.
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