Leipheimer Kinderfest zum Immateriellen Kulturerbe erklärt
Der Bayerische Ministerrat nimmt dass über 200 Jahre alte Leipheimer Kinderfest ins Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Unesco auf.
Für die Leipheimer war und ist das Kinderfest etwas ganz Besonderes. Nun hat auch ein Expertengremium entschieden, dass das Kinderfest erhaltenswert ist. Am 31. März fiel die Entscheidung des Bayerischen Ministerrats: Das Leipheimer Kinderfest wird auf Basis der Kriterien der Unesco in das Bayerische Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen – bislang ein Alleinstellungsmerkmal im Landkreis. Grundlage für die Entscheidung war das Gutachten eines unabhängigen Expertengremiums, das alle in Bayern eingereichten Anträge auf Basis der Kriterien des Unesco-Übereinkommens anhand einheitlicher Maßstäbe fachlich bewertet habe, so Finanz- und Heimatminister Albert Füracker in einer Mitteilung an die Stadt Leipheim.
"Es ehrt die Stadt Leipheim"
Eine „gelungene Bewerbung“ habe die Stadt eingereicht, so der Minister in seinem Brief an Leipheims Bürgermeister Christian Konrad weiter. Konrad sieht die Aufnahme in das Landesverzeichnis mit Freude: „Es ehrt die Stadt Leipheim und das Kinderfest, dass die Experten die Bedeutung des Kinderfests für die städtische Gesellschaft, sein kulturelles Erbe und seine identitätsstiftende Wirkung anerkennen. Das Kinderfest ist vor mehr als 200 Jahren nach schwierigen Zeiten entstanden. In 200 Jahren gab es immer wieder schwierige Zeiten – so wie auch im Moment - die von den Leipheimern durchlebt und schließlich gemeinsam überstanden wurden. Auch dafür steht das Kinderfest.“ Auf die Idee, sich für die Aufnahme ins Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zu bewerben, sei man vor längerer Zeit gekommen. „Das Kinderfest ist einfach etwas Einmaliges in der Region. Das wollten wir hervorheben.“ Dafür sei zunächst geprüft worden, ob das Kinderfest alle notwendigen Voraussetzungen erfülle. Vor etwa zwei Jahren sei man dann aktiv ins Bewerbungsverfahren gegangen.
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