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Umwelt
04.09.2018

Mit zehn Jahren schon alt

Wer sich schon 2008 einen Energieausweis für seine Wohnung oder sein Haus besorgt hat, sollte wieder aktiv werden: Nach zehn Jahren müssen diese Dokumente erneuert werden. <b>Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband</b>
Foto: Verbraucherzentrale Bundesverband

Die ersten Energieausweise verlieren ihre Gültigkeit. Was jetzt auf die Hausbesitzer nicht nur in Günzburg zukommt

Günzburg In diesem Jahr verfallen die ersten Energieausweise. Darauf weist der Klimaschutzmanager der Stadt Günzburg, Roman Holl, hin. Eigentümer, die 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude erstellen ließen, müssen ihn erneuern, sobald sie ihr Haus oder eine Wohnung darin wieder vermieten oder verkaufen wollen. Auch Eigentümergemeinschaften brauchen einen aktuellen Energieausweis für das gesamte Gebäude, wenn eine Wohnung einen neuen Mieter oder Käufer erhält.

Der Energieausweis ermöglicht es potenziellen Käufern oder Mietern, die energetische Qualität eines Gebäudes zu bewerten. Er unterscheidet unter anderem die Effizienzklassen A bis G. Die Klasse „A“ kennzeichnet energetisch besonders gute Gebäude, während Klasse „G“ einem Gebäude eine schlechte energetische Qualität bescheinigt. Die konkreten Energiekosten sagt der Energieausweis jedoch nicht vorher, da er nicht den individuellen Einfluss der zukünftigen Bewohner und ebenso wenig das Klima vor Ort berücksichtigt.

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