Notfallsanitäter sollen Medikamente geben dürfen
Mit der neuen Ausbildung gehen auch mehr Kompetenzen einher. Doch diese sind an ganz bestimmte Fälle geknüpft und streng reglementiert.
Die drei Jahre lang ausgebildeten Notfallsanitäter werden die Rettungsassistenten mit ihrer zweijährigen Ausbildungszeit bei der Standardbesetzung eines Rettungswagens ersetzen. Ein Bundesgesetz legt dabei fest, dass sie künftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ärztliche Maßnahmen treffen dürfen, beispielsweise ausgewählte Medikamente geben, ohne dass ein Notarzt alarmiert wird. Die Verbandsversammlung des Zweckverbands für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Donau-Iller ist bei ihrer Sitzung im Günzburger Landratsamt darüber informiert worden, dass Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern dabei zwar sehr restriktiv sei, aber kein anderes stelle bislang einen so hohen Standard dabei sicher.
Notärzte sollen so Kapazitäten für andere Fälle haben
Der regional zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst wird jedem einzelnen Notfallsanitäter nach einer entsprechenden Schulung die Erlaubnis erteilen, er kann dann anhand vorgegebener Muster selbstständig handeln, ohne zuvor im Einsatz um Erlaubnis zu fragen. Dabei gibt es fünf sogenannte Zustandsbilder, bei denen nach jetzigem Stand drei Medikamente von diesem nicht-ärztlichen Personal angewandt werden dürfen. Eine Rolle spielt dabei auch, dass so gewisse Einsätze künftig ohne Notarzt abgewickelt werden können, bei denen der Mediziner bislang gebunden gewesen wäre. So werden Kapazitäten für Notfälle geschaffen, bei denen er dringend erforderlich ist.
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