
Strikte Regeln für die Urnenstelen
Was auf dem Leipheimer Friedhof erlaubt ist und was nicht
Wie in der „Schießbude“ sähen die Urnenstelen auf dem Leipheimer Friedhof manchmal aus, sagte Hauptamtsleiterin Norma Burger in der Sitzung des Stadtrats am Donnerstagabend. Deshalb soll noch genauer geregelt werden, was erlaubt ist und was nicht. Die Friedhofsordnung wurde dementsprechend geändert. Außerdem ging es um den Busbahnhof und die gesperrte Kirchstraße.
Schmuck und Nutzgegenstände aller Art dürfen an den Urnenkammern und -wänden ohnehin nicht angebracht werden. Dazu zählen Vasen, Grablichter und Fotografien – nun wurde die Regelung um Laternen, Kerzen und Sterbebilder ergänzt. Wie Norma Burger auf Nachfrage betonte, seien damit nicht Bilder der Verstorbenen gemeint, die von einem Steinmetz an die Platten angebracht werden. Diese seien durchaus erlaubt. Für sie gelten aber auch genau Vorgaben. Horst Galgenmüller (UWG) sagte, dass Hinterbliebene oft ein Bedürfnis hätte, Bilder aufzustellen. „Ich würde das nicht so stark reglementieren.“ Norma Burger erklärte, dass die Sterbebilder so lange geduldet werden, bis die Platte graviert worden sei.
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