Für Röfinger Landwirte wird es nur halb so teuer
17 von 18 Gemeinden legen fünf Prozent der Fläche für Beitrag zugrunde. Gemeinde Röfingen einigt sich auf 2, 5 Prozent
Röfingen Bei Erweiterungen, Verbesserungen und Erneuerungen von öffentlichen Straßen müssen die Bürger einen in der Straßenausbaubeitragssatzung festgelegten Prozentanteil mitbezahlen. Aufgrund von neuen Gerichtsurteilen nach Bürgereinsprüchen muss diese Satzung aktualisiert werden. Auch der Gemeinderat von Röfingen passte seine Ausbaubeitragssatzung in der Sitzung am Mittwochabend der neuesten Rechtsprechung an.
Im aktuellen Fall, erläuterte Frank Rupprecht, Geschäftsstellenleiter der VG Haldenwang, gehe es um die Sanierung von Straßen, die einmal ordentlich hergestellt worden waren und auf der einen Seite an den bebauten Innenbereich angrenzen, auf der anderen Seite jedoch unbebaute landwirtschaftliche Grundstücke im Außenbereich tangieren. Bis heute konnten die Landwirte nicht zu Beitragszahlungen herangezogen werden. Da diese jedoch durch die verbesserten Straßen ebenso wie die Anwohner einen Vorteil hätten, müssten sie, verlangt das Bayerische Verwaltungsgericht, einen finanziellen Beitrag leisten. Dem landwirtschaftlichen Gedanken werde Rechnung getragen und nur eine geringe Fläche der meist sehr großen landwirtschaftlichen Grundstücke herangezogen, wie es hieß. Nach Festlegung einer Tiefenbegrenzung könne die Gemeinde selbst einen Anteil von ein bis fünf Prozent festlegen, der zur Beitragsberechnung herangezogen werde. Das Landratsamt empfehle mindestens 2,5 Prozent, so Rupprecht. Nachdem sich 17 Gemeinden von 18, die ihre Satzung angepasst haben, auf fünf Prozent festgelegt hätten, empfahl er den Ansatz jetzt auch dem Röfinger Gremium.
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