Verhandlung wegen eines Sprachproblems
Ein komplizierter Vermietungsstreit landet beim Günzburger Amtsgericht
Einen Fall babylonischer Sprachverwirrung hatte Richterin Franziska Braun am Amtsgericht Günzburg zu lösen. Zur Verhandlung stand der Vorwurf des Betruges und der Täuschung gegen einen türkischstämmigen Hausbesitzer, der mit einem irakischen Mann einen Vertrag über die Anmietung einer Wohnung samt Laden und Ladeneinrichtung geschlossen hatte.
Der Mietinteressent hatte dem Angeklagten 3000 Euro als eine Art Kaution übergeben, der Vertrag sollte am folgenden Tag mit einer weiteren Zahlung Gültigkeit erlangen, so erläuterte der Angeklagte in gebrochenem Deutsch. Dieses Geld wollte der Interessent nun zurück, denn er war nicht eingezogen. Der Vorwurf lautete auf Betrug und vorsätzliche Täuschung, da der Hausbesitzer womöglich nie die Absicht oder auch das Recht hatte, die unter Zwangsverwaltung stehende Wohnung zu vermieten. Der Hauseigentümer aber machte einen finanziellen Schaden geltend, da der Interessent ohne Absage vom Vertrag zurückgetreten war und der Eigentümer sein Objekt mehrere Monate für den Vertragspartner freihielt.
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