Vorsorge gegen Legionellen
Landratsamt weist auf Meldepflicht hin
Betreiber von bestehenden Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern müssen diese bis zum 19. August 2018 anzeigen. Darauf weist das Landratsamt Günzburg hin. Eine Neuanlage ist laut Pressemitteilung spätestens einen Monat nach der ersten Befüllung anzuzeigen. Dies sieht die bundesweit neue geltende 42. Bundesimmissionsschutzverordnung vor. Für das Anzeigen der Anlagen hat der Bund ein einheitliches, onlinebasiertes Datenbanksystem unter der Webseite www.kavka.bund.de eingerichtet. Hier müssen Betreiber die Anlagendaten inklusive Standort eingeben. Ein Betreiberwechsel, beabsichtigte Änderungen oder eine Stilllegung der Anlage sind ebenfalls meldepflichtig.
Mit dieser neuen Verordnung sollen Legionellenausbrüche, wie jener schwere Ausbruch in Ulm 2009/2010, und das Infektionsrisiko im Zusammenhang mit Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern verhindert werden. Legionellen sind Bakterien, die beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder verursachen, von grippeartigen Beschwerden bis zu schweren Lungenentzündungen.
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