Versicherungskaufmann unterschreibt mit Namen der Kundin
Plus Die Frau möchte den Vertrag gar nicht, kurzerhand setzt der Versicherungsvertreter selbst den Namen der Krumbacherin darunter. Die Urkundenfälschung kommt vor Gericht.
Der finanzielle Schaden, den ein Versicherungskaufmann verursachte, ist nicht einmal besonders hoch gewesen. Aber weil er dafür eine Urkundenfälschung begangen hatte, sollte der 31-Jährige eine saftige Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro zahlen. Vor dem Amtsgericht Günzburg ging es dann relativ günstig für den reumütigen jungen Mann aus, der Einspruch gegen den Strafbefehl einlegte.
Der Angeklagte war sofort geständig. "Ich streite es nicht ab, ich hab's gemacht", sagte der 31-Jährige. Zu dem Delikt kam es bereits im November 2020. Damals hatte der Versicherungsvertreter eine Krumbacher Kundin besucht. Er bot der Frau für deren Tochter eine Krankentagegeld-Versicherung an. Davon sei er überzeugt, es handele sich um eine gute Sache, sagte der Angeklagte. Doch die Art und Weise wie der Vertrag dann zustande kam, war alles andere als seriös.
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