Gericht entscheidet: Frontalcrash aus Eifersucht war kein versuchter Totschlag
Plus Das Landgericht Memmingen verurteilt einen 24-Jährigen, der seinem Ex-Freund die Trennung mit einem Unfall heimzahlen wollte, zu einer Bewährungsstrafe.
Weil er seinem Ex-Freund die Trennung heimzahlen wollte, hatte ein 24-Jähriger bei Jettingen-Scheppach einen Frontalcrash mit drei Verletzten verursacht. Dafür verurteilte ihn das Landgericht Memmingen nun zu einer Haftstrafe auf Bewährung wegen Straßenverkehrsgefährdung und Körperverletzung. Die Anklage hatte dem Mann versuchten Totschlag vorgeworfen. Nach sieben Verhandlungstagen stufte die Große Strafkammer des Landgerichts das Geschehen als weniger gravierend ein.
Im August vergangenen Jahres kam es zwischen dem aus Polen stammenden Angeklagten und seinem deutschen Freund zu einem Streit, der die Beziehung zwischen den beiden Männern beendete. Der 24-Jährige organisierte ein fingiertes Treffen mit dem Ex in Jettingen-Scheppach, weil er einen Nebenbuhler vermutete. Bei einer Verfolgungsfahrt auf der Staatsstraße 2025 Richtung Burtenbach setzte der Angeklagte beim Telefonieren mit dem Handy zum Überholen an. Im Rückspiegel habe er die Reaktion des Ex-Partners auf sein Fahrmanöver sehen wollen. In diesem Augenblick kam ein Ehepaar mit seinem Mini entgegen. Mit einer Geschwindigkeit zwischen 105 bis 120 Stundenkilometer krachten die Autos seitlich versetzt aufeinander. Alle drei Insassen erlitten zum Teil schwere Verletzungen, der Unfallschaden wurde von der Polizei auf etwa 40.000 Euro geschätzt.
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