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  3. Memmingen: Streit um Kreisbauhof: Überraschende Wendung vor Gericht

Memmingen
18.03.2024

Streit um Kreisbauhof: Überraschende Wendung vor Gericht

In der Nähe des Limbacher Kreisverkehrs soll der neue Kreisbauhof entstehen. Vor dem Landgericht Memmingen wurde verhandelt, ob die vorangegangenen Grundstücksgeschäfte sittenwidrig waren.
Foto: Ralf Gengnagel

Plus Schwere Vorwürfe wurden gegen einen Geschäftsmann erhoben, der sich das Grundstück für den neuen Kreisbauhof sittenwidrig unter den Nagel gerissen haben soll.

Der Neubau des Kreisbauhofes auf einer Fläche nahe dem Limbacher Kreisverkehr ist schon längst beschlossene Sache. Der dafür notwendige Grundstückskauf geriet aber kurz vor seiner notariellen Beurkundung mit dem Eigentümer, einem Geschäftsmann aus dem Landkreis Günzburg, ins Stocken. Eine einstweilige Verfügung legte ab Herbst 2023 Änderungen im Grundbuch auf Eis. Grund dafür war der Vorwurf, der Geschäftsmann habe sich in das Leben des ursprünglichen Eigentümers – einem 66-jährigen, an Krebs erkrankten Mann – eingeschlichen, um über eine Schenkung an die rund 30.000 Quadratmeter große Flächen zu kommen. Die zweite Zivilkammer des Landgerichts Memmingen hatte nun in der Hauptverhandlung zu entscheiden, ob der Geschäftsmann durch sittenwidrige Machenschaften diese Schenkung erwirkte. Kurz nach der Beweisaufnahme gab es im Gerichtssaal eine überraschende Wendung. 

Die Folgen seiner Krebserkrankung im Frühjahr 2022 waren dem Kläger im Gerichtssaal noch deutlich anzumerken. Immer wieder musste er Pausen machen, wenn er auf die Fragen der Vorsitzenden Richterin Kiemel antwortete. Die Kammer hatte zu Prozessbeginn eine Einigung vorgeschlagen, dass der Kläger an einem möglichen Verkaufserlös prozentual beteiligt werden könne. Die Seite des Beklagten zeigte sich bereit, allenfalls einen kleinen Betrag in Höhe von 20.000 Euro "als Zuckerl" zu leisten. Für den Kläger sei das undenkbar, argumentierte der Rechtsanwalt Martin Klimesch als dessen Vertreter und forderte mindestens einen sechsstelligen Betrag. Sein Mandant fühle sich vom Beklagten aufs Übelste betrogen, gab er an. 

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