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31.07.2008

Alkoholgenuss senkt nicht die Schuldfähigkeit

Landkreis/Memmingen (wis) - Acht Monate wandert ein 25-Jähriger aus dem südlichen Landkreis ins Gefängnis. Erfolglos hat er gestern vor der Großen Jugendkammer in Memmingen versucht, dieses zu verhindern.

Der junge Mann hatte während eines Hafturlaubs, bei dem ihm ausdrücklich Alkoholverbot auferlegt worden war, gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder und einem weiteren Mann den Filialleiter eines Verbrauchermarktes massiv beleidigt und bedroht. Der Filialleiter hatte versucht, eine Wodkaflasche zurückzuholen, die der Dritte im Bunde dort geklaut hatte.

Wegen einer Reihe von Vorstrafen fielen die Strafen vor dem Amtsgericht für den Vorfall nicht gerade gering aus, sodass die beiden Brüder per Berufung gestern in Memmingen ein milderes Urteil erreichen wollten. Den Tathergang räumten beide ein. Für den Älteren ging es viel mehr darum, ob er für die Freiheitsstrafe von einem Jahr noch Bewährung bekommen könnte. Sein Bruder hatte ein Jahr und drei Monate auf Bewährung erhalten.

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