Angeklagte im Liebeswahn
Memmingen Sie hat ihren Angebeteten mit Telefonanrufen, Handy-Botschaften und Briefen förmlich bombardiert. Dazu kamen anzügliche E-Mails mit pornografischen Fotos von sich, die die 37-Jährige direkt an die Apotheke ihres Auserwählten sandte. Gleichzeitig beleidigte sie den heute 46-Jährigen sowie dessen Frau und wurde gegen beide handgreiflich. Dennoch bekam die gelernte Verkäuferin jetzt vom Landgericht keine Haft- oder Geldstrafe aufgebrummt, da sie zur Tatzeit schuldunfähig war. Laut einem psychologischen Gutachter agierte sie nämlich im Liebeswahn.
Allerdings muss sich die 37-jährige verheiratete Mutter einer Tochter in ambulante psychologische Behandlung begeben. Denn es sei nicht sicher, ob die Liebes-Attacken wieder aufflammen und sie den Apotheker und dessen Familie erneut belästigt. Über den Verlauf der Therapie wird das Gericht unterrichtet.
Angefangen hat die ganze Geschichte vor vier Jahren, als die Angeklagte zum ersten Mal als Kundin in die Apotheke des 46-Jährigen kam. Den weiteren Verlauf schilderten die Frau und der Apotheker vor dem Memminger Landgericht aber völlig unterschiedlich. Während der Mann aussagte, dass er die 37-Jährige ausschließlich als Kundin beraten und sich nie privat mit ihr getroffen habe, berichtete die Frau von einer Liebesbeziehung. "Er hat mich von der Volkshochschule abgeholt und in Cafés und Restaurants eingeladen", erzählte die Dunkelhaarige mit leiser Stimme dem Richter. Zudem hätten sie in der Apotheke "Liebe gemacht".
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