Baum ist Bauherr im Weg
Landratsamt muss nun entscheiden
Erneut musste sich der Bauausschuss mit Befreiungen vom Bebauungsplan „B2 – Gewerbegebiet westlich der Ulmer Straße“ befassen.
Laut Voranfrage wird die Baugrenze für das geplante Bauvorhaben durch die Garage auf der Nord- und Westseite überschritten und durch das Wohnhaus auf der Südseite. Außerdem soll auf Wunsch der Antragsteller der festgesetzte Baumstandort entfallen. Dieser ist aber Teil des grünordnerischen Konzepts des Gebiets. Das heißt in diesem Fall: Ob eine Befreiung hiervon möglich ist, muss die Fachstelle Naturschutz im Landratsamt Unterallgäu prüfen. Nach den Worten von Bürgermeister Otto Göppel könne möglicherweise über eine Verlegung des Baumstandortes nachgedacht werden. Prinzipiell werde bezüglich der Befreiungen „das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt“. Allerdings muss von der Garage zur Straße der Mindestabstand von einem halben Meter eingehalten werden, so Göppel.
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