Darf Käse im Kühlhaus bleiben?
Illertissen l rp l Am Montag hatte das Kühlhaus seine Pforten schließen müssen, doch Ruhe kehrte auf dem Betriebsgelände nahe der Illertisser Autobahn-Anschlussstelle nur bedingt ein. Eine Anordnung des Landratsamtes habe für Aufregung, in der die Behörde davon ausgegangen sei, dass in dem Kühlhaus ausschließlich Ware lagere, die als Genuss-untauglich für den Menschen zu deklarieren sei, erklärte Rothtalfrost-Anwalt Horst Koller auf Anfrage. Außerdem sei Mitte der Woche auch die Frage aufgetaucht, ob dem Kühlhaus auch die Zulassung zur Lagerung von Käse oder anderen Milcherzeugnissen entzogen worden sei. "Hierzu gibt es unterschiedliche Auffassungen", sagt der Anwalt. Ihm sei im Interesse seiner Mandantin daran gelegen, dass der Handel mit den Milcherzeugnissen fortgeführt werden könne, damit dem Unternehmen eine kleine Einnahmequelle erhalten bleibe und die drohende Insolvenz abgewendet werden könne.
Laut Anwalt Koller will das Unternehmen jetzt in enger Zusammenarbeit mit den Behörden klären, wie die im Kühlhaus verbliebene Ware zu deklarieren sei und was mit ihr geschehen solle. "Wir sollten den Ablauf so gestalten, dass allen Beteiligten gedient ist", lautet das Friedensangebot des Anwalts. Solange dies funktioniere, bleibe offen, ob seine Mandantin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen werde. Das Gericht hatte, wie berichtet, dem Unternehmen eine einstweilige Betriebserlaubnis bis zur endgültigen juristischen Klärung versagt.
Gegengutachten unterwegs
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