Der Schultes und die Öffentlichkeit
Kellmünz Bürgermeister Wolfgang Huber hätte es gerne friedlicher in seiner Marktgemeinde. Er bemühe sich seit Jahren in Kellmünz um ein "Gefühl des Miteinander" zu fördern, beteuerte er gegenüber unserer Zeitung. Deshalb fühlt er sich zu Unrecht von Helmut Rieder (Wählergemeinschaft Kellmünz) angegriffen. Der hatte dem Schultes vorgeworfen, im Marktrat Tagesordnungspunkte hinter verschlossenen Türen zu behandeln, die öffentlich debattiert gehörten. Als Beispiel nannte er gegenüber der IZ die Auseinandersetzungen um den Pachtvertrag für den Fischereiverein.
Bürgermeister Huber verteidigt sein Vorgehen und beteuert, es sei alles korrekt gelaufen. Zum Beleg listete er noch einmal auf, wie es zu der Entscheidung gekommen war, das im Ort heftig umstrittene Pacht-Thema nicht öffentlich zu behandeln. Bei der Sitzung im März hatte es die Mehrheit der Markträte abgelehnt, öffentlich darüber zu sprechen, wie es Helmut Rieder beantragt hatte. Als Bürgermeister habe er auf die Geschäftsordnung der Gemeinde verwiesen. Dort heißt es in § 20: "In nichtöffentlicher Sitzung werden in der Regel behandelt: Rechtsgeschäfte in Grundstücksangelegenheiten, ..." Solche würden entsprechend dieser Vorschrift vom Marktrat regelmäßig in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
Auch im Juni wurde über den Pachtvertrag gesprochen. Erneut stellte Rieder den Antrag, das öffentlich zu tun, erneut lehnte die Mehrheit des Marktrates dies ab. "Nun erst meldete sich die Rechtsaufsicht bei mir und fragte nach dem Grund für die nicht öffentliche Behandlung", so Huber. Er habe dem Landratsamt "unter Hinweis auf die Geschäftsordnung" den Beschluss des Marktrates übersandt. Ein Hinweis von Friedrich Wiesmüller, Fachbereichsleiter für Kommunalrecht und Wahlen, dass ein Tagesordnungspunkt auch geteilt werden könne in einen Teil der öffentlich und einen der nicht öffentlich zu behandeln sei, habe er als wenig hilfreich betrachtet, argumentiert Huber. Er ist ohnehin wenig erbaut darüber, dass sich Rieder nach einem halben Jahr an die Presse wende und dass diese Darstellung "auch noch gedruckt wird": "Wenn er der Meinung ist, dass eine Rechtsverletzung vorliegt, hätte er ja eine Rechtsaufsichtsbeschwerde erheben müssen."
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