Keine Strafe für Notarzt: Rettungskräfte in der Region sind erleichtert
Notärzte aus der Region sehen die Aufhebung des Strafbefehls gegen einen Neuburger Notarzt als positives Zeichen. Von Autofahrern fordern sie mehr Respekt
Wer in brenzligen Situationen schnell handeln müsse, brauche vor allem eines: eine gewisse Rechtssicherheit im Rücken. Auch deshalb gibt die Straßenverkehrsordnung den Rettungsdiensten gewisse Sonderrechte vor. Wollen Rettungskräfte Menschenleben retten, müssen sie sich an gewisse Verkehrsregeln nicht halten – etwa an einen Halt vor roten Ampeln oder an Stoppschildern. Außerdem dürfen sie schneller fahren als erlaubt. „Ansonsten wäre es auch nicht mehr möglich, Einsätze zu fahren“, sagt Schiemann.
Im Falle des Neuburger Notarztes fuhr der Mediziner zu einem erstickenden Kind, das Klebstoff verschluckt hatte. Ein Autofahrer hatte ein angeblich gefährliches Überholmanöver zur Anzeige gebracht. Für Schiemann ist diese Reaktion absolut unverständlich: „Wenn wir andersherum jeden Autofahrer anzeigen würden, der unseren Einsatz behindert, würden wir jeden Tag eine halbe Tonne Papier verarbeiten“, sagt er.
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