Marktrat lehnt Bürgerbegehren ab
In der mit Spannung erwarteten Sitzung in Buch verkündet Jurist Unzulässigkeit
Das Bürgerbegehren für den Verbleib der beiden Ortsteilkindergärten in Buch und in Obenhausen ist rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommt der von der Gemeinde Buch mit der Prüfung beauftragte Münchner Verwaltungsjurist Martin Neugebauer. Gegen die Stimmen der beiden anwesenden UWG-Gemeinderäte Wolfram Dauner und Gernot Mair votierte der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend dann auch gegen das Bürgerbegehren.
Wie berichtet, gibt es massive Mängel beim Brandschutz in der Einrichtung in Obenhausen und eine Überbelegung des Kindergartens in Buch. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollen, dass es auch künftig einen Kindergarten in Buch und einen in Obenhausen gibt. Sie haben 815 Unterschriften gesammelt, von denen 781 gültig sind. Damit hatten sie das nötige Unterschriftenquorum deutlich erreicht. Dem gegenüber steht das Vorhaben, das von der breiten Mehrheit im Gemeinderat unterstützt wird, einen gemeinsamen Kindergarten für beide Ortsteile auf einem freien Grundstück bei der Schule in Buch zu errichten.
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Ein trauriges Bild haben die Markträte und der Bürgermeister hier abgeliefert. Einem Rechtsanwalt der kaum Erfahrung im Verwaltungsrecht hat (Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 2014) und total ersichtlich das Haar in der Suppe gesucht hat zu folgen und sich dann hinter seinem Urteil zu verstecken ist schon ein Armutszeugnis und spiegelt das mangelhafte Urteilvermögen dieser Markträte wider. Schließlich wurde der Rechtsanwalt ja vom Bürgermeister ausgesucht und bezahlt, es heißt ja auch "wer bezahlt, schafft an". 815 Stimmen einfach vom Tisch zu wischen und das geforderte Ratsbegehren eines UWG-Marktrats nicht anzunehmen ist für mich ein Zeichen der Ignoranz gegenüber dem Bürger, der mit den Unterschriften ein deutliches Zeichen auf Mitbestimmung gesetzt hat.