Strengere Regeln für den Wasserschutz
Altenstadt/Filzingen (zisc) - Besonders die Landwirte in Filzingen müssen sich ab Oktober auf strengere Verordnungen zum Wasserschutz einstellen. Etwa ist dann das Ausbringen von Klärschlamm in keiner Zone mehr erlaubt. Die Verordnung über das Wasserschutzgebiet und den Brunnen tritt ab Oktober in Kraft. Im Gegensatz zum Regelwerk aus dem Jahr 1977 sind neue Paragrafen hinzugekommen.
"Die Qualität des Trinkwassers hat einen sehr hohen Stellenwert bekommen, deshalb sind auch die Vorschriften strenger gefasst worden", erklärt hierzu Bauingenieur Manfred Nießner vom Bauamt in Altenstadt. Etwa 24 Hektar umfasst das größtenteils aus Waldfläche bestehende Wasserschutzgebiet beim Brunnen in Filzingen. Es ist unterteilt in den streng geschützten und für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Bereich und in die sogenannte engere und weitere Schutzzone.
Vor allem Landwirte müssen sich nach Auskunft von Nießner auf neue Vorschriften einstellen. So ist das Ausbringen von Klärschlamm in keiner Zone mehr erlaubt und das Lagern von Festmist und Gärfutter etwa nur noch in der weiteren Schutzzone zulässig. Für das Düngen der landwirtschaftlichen Flächen gelten ab dem 1. Oktober zeitliche Bestimmungen, in denen festgelegt ist, wann und mit was gedüngt werden darf.
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