Was tun mit Opas Waffen? Polizei gibt Tipps
Die Polizei gibt nach einem Vorfall im Landkreis Unterallgäu Verhaltenstipps bei überraschenden Funden im Nachlass.
Nach einem Todesfall räumen oftmals die Familienangehörigen oder Erben die Wohnung des Verstorbenen auf. Dabei kommt es nach Angaben der Polizei nicht selten vor, dass – zur Überraschung aller – Schusswaffen, Munition und sonstige gefährliche Gegenstände aus dem Nachlass auftauchen. Die Polizei gibt Tipps, wie man sich bei solchen Funden richtig verhält.
Erst am Montag ereignete sich ein Vorfall im Landkreis Unterallgäu: Ein Angehöriger entdeckte im Haus des verstorbenen Großvaters eine Pistole und einen Revolver. Ohne eine böse Absicht zu haben, nahm er die Waffen an sich und fuhr mit dem Auto zur Polizei, um sie dort abzugeben. Genau diese Vorgehensweise ist aber offenbar falsch: Sie löse leider immer strafrechtliche Ermittlungen aus, erklärt die Polizei. Denn der Angehörige führte in diesem Fall die Schusswaffen ohne die notwendige Erlaubnis außerhalb eines befriedeten Besitztums mit sich. Außerdem sei der Umgang mit Waffen durch Laien mit erheblichen Gefahren verbunden, die teils auch lebensbedrohlich sein könnten.
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