Gefährliche Tiere: Warum ein Bauer keine Kaimane besitzen darf
Plus Die VG Babenhausen verbietet einem Landwirt, exotische Tiere zu halten. Dieser wehrt sich vor Gericht – doch dem Richter reicht seine Begründung nicht.
In seinem Hauptberuf hat er eigentlich mit gewöhnlicheren Tieren zu tun. Denn der Mann, der nun vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen die Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen klagte, führt einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Vieh und einer Biogasanlage im Unterallgäu. Gleichzeitig begleitet ihn seit zwanzig Jahren eine Leidenschaft, die man getrost als extravagant bezeichnen kann. Denn der Unterallgäuer interessiert sich für seltene exotische Tiere, die laut dem bayerischen Gesetz unter die Rubrik "gefährlich" fallen. Zwei von ihnen wollte er bei sich zu Hause halten, die VG Babenhausen schob dem Vorhaben einen Riegel vor. Nun trafen sich beide Parteien vor Gericht.
Im Zentrum der Auseinandersetzung steht der Brauen-Glattstirnkaiman, ein kleines Krokodil, das eine Länge von bis zu 1,50 Meter erreichen kann und sich in freier Wildbahn vorrangig in Südamerika aufhält. Der Unterallgäuer Landwirt wollte zwei Jungtiere, ein Männchen und ein Weibchen, privat bei sich unterbringen. Seit 2004 ist er Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT) und besitzt ein Zertifikat zur Haltung gefährlicher Tiere. Dass die Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen dies nicht zuließ, wollte der Reptilien-Liebhaber nicht auf sich sitzen lassen. Schließlich, so sagt er, möchte er die Tiere der Forschung zur Verfügung stellen. Er beruft sich auf die im Grundgesetz verankerte Wissenschaftsfreiheit.
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